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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-310  

Betreff: Erweiterung eines Anbaus an die Kindertagesstätte AWO Sternenhimmel
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Tertling, Marie
Federführend:FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt Entscheidung
28.08.2018 
Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Um weitere Krippenplätze in Barmstedt zu schaffen, wurde bei der AWO S-H angefragt, ob ein Anbau an das vorhandene Gebäude der AWO Sternenhimmel möglich sei.

Frau Federmann von der AWO S-H hat mitgeteilt, dass die AWO sich grundsätzlich vorstellen kann, einen Anbau an das vorhandene Gebäude durchzuführen und zu betreiben. Das Gebäude ist im Eigentum des Kreisverbandes der AWO. Der Kreisverband hat dem Anbau ebenfalls zugestimmt.

 

Im Jahr 2010 gab es bereits einen Kostenvoranschlag für einen Anbau. Diese Zeichnung kann nicht mehr herangezogen werden. Es müsste durch einen externen Planer, neben den statischen Berechnungen usw., eine Neue angefertigt werden. Der Architekt, der damals den Kostenvoranschlag erstellt hat, wurde gebeten, Kosten für die Überarbeitung abzuschätzen. Er erklärte, dass er davon ausgeht, dass auch heute noch ein Anbau möglich ist, da das Außengrundstück groß genug ist. Die Kosten für die Anpassung der Kostenschätzung wurden ca. 2-3 Stunden á 90,00 EUR Stundensatz anfallen. Zusätzlich müssten im Rahmen der Planung weitere Details (Brandschutz, Schallschutz, Baugrenze etc.) geklärt werden. 

 

Frau Federmann gibt dazu zu bedenken, dass sich bis heute die Brandschutzbestimmungen verändert haben. In einer ähnlich großen Einrichtung der AWO musste aufgrund eines Anbaus die komplette Brandschutzanlage ausgetauscht werden.

 

Die Kita-Aufsicht befindet sich derzeit im Urlaub und kann erst in der Woche vor der Sitzung Stellung zu dem Anbau nehmen.

 

Die Kosten für die Prüfung des externen Planers müsste die Stadt Barmstedt übernehmen. Ohne Kostenübernahme wird von Seiten der AWO S-H nichts veranlasst.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen.

Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 1d  der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Ausschuss für Jugend und Soziales.

Abschließend zuständig ist über die Haushaltsplanung 2019 folgendes Gremium: Stadtvertretung.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Jugend und Soziales beschließt, dass die AWO S-H einen externen Planer mit der Vorprüfung eines Anbaus an das vorhandene Gebäude beauftragen soll.

Die Kosten für die Umsetzungen der Maßnahme sind in den Haushalt mit aufzunehmen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Maßnahmen betragen ca. 2-3 Stunden á 90,00 EUR zzgl. weiteren Detailprüfungen.
 

 

 

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Anlage/n:


 

 

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