Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-292
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Sachverhalt:
1. Im Laufe des Haushaltsjahres 2018 sind die ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen eingetreten.
Gemäß § 95 d GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung hat der Amtsvorsteher mindestens halbjährlich dem Amtsausschuss über die bereits genehmigten Überschreitungen zu berichten.
Zum Stichtag 30. Juni 2018 sind folgende Haushaltsüberschreitungen eingetreten:
Ergebnisrechnung (5xxxxx):
Mehraufwendungen insgesamt 3.103,07 EUR
davon
sind Mehraufwendungen von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von
10.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung 3.103.07 EUR
damit sind noch genehmigungspflichtig 0,00 EUR
Finanzrechnung (7xxxxx):
Mehrauszahlungen insgesamt 3.404.777,53 EUR
davon
sind Mehrauszahlungen von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von
10.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung 3.404.777,53 EUR
damit sind noch genehmigungspflichtig 0,00 EUR
Eine Übersicht über die einzelnen Haushaltsüberschreitungen ist der Anlage zu entnehmen.
2. Zudem ist eine weitere Haushaltüberschreitung eingetreten. Hierfür ist die Zustimmung des Amtsausschuss vorab gemäß § 95 d GO i.V.m. der Haushaltssatzung notwendig:
BezeichnungHilfen für Asylbewerber - Erstattung an Gemeinden
Konten313101.545200 / 313101.745200
Ansatz 4.000,00 EUR
ÜPL 13.695,10 EUR
Neuer Ansatz17.695,10 EUR
Begründung:
Die Erstattung vom Kreis Pinneberg für die Unterkunftskosten der Asylbewerber erfolgte im Jahr 2017 zentral über das Amt Hörnerkirchen (313101.421100/ 313101.621100). Jedoch wurden auch die Erträge für die Objekte Rosentwiete 32, Rosentwiete 32 a und Rosentwiete 34 beim Amt vereinnahmt. Diese Erträge stehen der Gemeinde Brande- Hörnerkirchen als Eigentümer zu und müssen daher erstattet werden.
Die Deckung erfolgt über Minderausgaben im Bereich Hilfen für Asylbewerber in den Produktkonten 313101.527100/3131010.727100 in Höhe von 4.000,00 EUR und 313101.531800/313101.731800 in Höhe von 9.695,10 EUR.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig ist der Amtsausschuss gem. § 10 der Amtsordnung für Schleswig-Holstein.
Beschlussvorschlag:
- Die im Haushaltsjahr 2018 – Stand 30. Juni 2018 – zu verzeichnenden Haushaltsüberschreitungen gemäß § 95 d GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung werden zur Kenntnis genommen.
- Der Haushaltsüberschreitung in der Ergebnis- und Finanzrechnung in Höhe von 13.695,10 EUR wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt über die o.g. Produktkonten.
Finanzielle Auswirkungen:
s. Anlage
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Anlagen: | |||||
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1 | Liste Haushaltsüberschreitungen zum Stichtag 30.06.2018 (144 KB) |
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76