Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-292  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen nach § 95 d GO im Haushaltsjahr 2018
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Yaka Bielenberg
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
13.09.2018 
Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

1. Im Laufe des Haushaltsjahres 2018 sind die ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen eingetreten.

 

Gemäß § 95 d GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung hat der Amtsvorsteher mindestens halbjährlich dem Amtsausschuss über die bereits genehmigten Überschreitungen zu berichten.

 

Zum Stichtag 30. Juni 2018 sind folgende Haushaltsüberschreitungen eingetreten:

 

Ergebnisrechnung (5xxxxx):

 

Mehraufwendungen insgesamt         3.103,07 EUR

 

davon

sind Mehraufwendungen von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von

10.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung         3.103.07 EUR

 

damit sind noch genehmigungspflichtig     0,00 EUR

 

Finanzrechnung (7xxxxx):

 

Mehrauszahlungen insgesamt  3.404.777,53 EUR

 

davon

sind Mehrauszahlungen von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von

10.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung  3.404.777,53 EUR

 

damit sind noch genehmigungspflichtig     0,00 EUR

 

 

Eine Übersicht über die einzelnen Haushaltsüberschreitungen ist der Anlage zu entnehmen.

 

 

 

 

 

 

2. Zudem ist eine weitere Haushaltüberschreitung eingetreten. Hierfür ist die Zustimmung des Amtsausschuss vorab gemäß § 95 d GO i.V.m. der Haushaltssatzung notwendig: 

 

BezeichnungHilfen für Asylbewerber - Erstattung an Gemeinden

Konten313101.545200 / 313101.745200

 

Ansatz   4.000,00 EUR

ÜPL     13.695,10 EUR

Neuer Ansatz17.695,10 EUR

 

Begründung:

Die Erstattung vom Kreis Pinneberg für die Unterkunftskosten der Asylbewerber erfolgte im Jahr 2017 zentral über das Amt Hörnerkirchen (313101.421100/ 313101.621100). Jedoch wurden auch die Erträge für die Objekte Rosentwiete 32, Rosentwiete 32 a und Rosentwiete 34 beim Amt vereinnahmt. Diese Erträge stehen der Gemeinde Brande- Hörnerkirchen als Eigentümer zu und müssen daher erstattet werden.

 

Die Deckung erfolgt über Minderausgaben im Bereich Hilfen für Asylbewerber in den Produktkonten 313101.527100/3131010.727100 in Höhe von 4.000,00 EUR und 313101.531800/313101.731800 in Höhe von 9.695,10 EUR.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Abschließend zuständig ist der Amtsausschuss gem. § 10 der Amtsordnung für Schleswig-Holstein.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die im Haushaltsjahr 2018 – Stand 30. Juni 2018 – zu verzeichnenden Haushaltsüberschreitungen gemäß § 95 d GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung werden zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Haushaltsüberschreitung in der Ergebnis- und Finanzrechnung in Höhe von 13.695,10 EUR wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt über die o.g. Produktkonten.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

s. Anlage

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

-          Liste Haushaltsüberschreitungen zum 30.06.2018

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Liste Haushaltsüberschreitungen zum Stichtag 30.06.2018 (144 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner