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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-289  

Betreff: Aufhebung des Sperrvermerkes zur Weiterleitung einer Zuwendung an den SSV Rantzau für den Kunstrasenplatz an der Düsterlohe
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:1. Goos, Hinnerk
2. Maier, Wolfgang
Federführend:FB 302 Bürgerservice - Schulen, Sport, Kultur   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
21.08.2018 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
25.09.2018 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Stadt Barmstedt hat mit Schreiben vom 06.11.2017 einen Antrag auf Förderung des Kunstrasenplatzes an der Düsterlohe aus der Richtlinie über die Förderung von kommunalen Spielfeldern und Laufbahnen gestellt.

 

Im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wurde vorsorglich die höchstmögliche Zuwendung von 250.000 EUR eingeplant. Das Land Schleswig-Holstein hat mit Schreiben vom 08.06.2018 einen Zuwendungsbescheid in dieser Höhe erteilt.

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 sieht vor, dass die Stadt Barmstedt ihren Anteil in Höhe von 108.100 EUR (20 % des ursprünglichen Finanzierungsplanes) von der Zuwendung einbehält und den darüber hinausgehenden Betrag in Höhe von 141.900 EUR an den SSV Rantzau weiterleitet. Die Weiterleitung der Zuwendung aus der HH-ST. 560100.988400 ist mit einem Sperrvermerk versehen. Die Stadtvertretung hat nach vorheriger Beratung im Hauptausschuss zu entscheiden, in welcher Höhe die Zuwendung an den SSV Rantzau tatsächlich weitergeleitet wird.

 

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Stadt Barmstedt neben der Zuwendung in Höhe von 108.100 EUR auch einen Zinszuschuss über ein aufzunehmendes Darlehen des SSV Rantzau in Höhe von 75.000 EUR bewilligt hat.

 

Insofern ergeben sich bei der Entscheidung über die Weiterleitung der Zuwendung unterschiedliche finanzielle Auswirkungen für die Stadt Barmstedt:

 

  1. Variante nach beschlossenem Haushalt 2018:

Aufhebung der Sperre bei HHSt. 560100.988400 und Auskehrung von 141.900 € an den SSV Rantzau, 108.100 € sind bereits bewilligt / ausgezahlt. Für den zugesagten Zinszuschuss hat der SSV Rantzau einen Kreditvertrag vorgelegt, wonach ein Zinssatz in Höhe von 3,15 % p.a. für einen Betrag in Höhe 75.000 € angesetzt ist. Die Übernahme dieser Zinsen verursacht Kosten in Höhe von 25.101,56 € bis zur vollständigen Tilgung. Diese Kosten sind im Haushalt ebenfalls veranschlagt. Die Auszahlungsmodalitäten sind noch in einer Vereinbarung festzuhalten. Die schon zugesagten 108.100 € würden, wie geplant, durch den Einbehalt gegenfinanziert, die Zinsbelastung verbliebe, da die Kreditverträge nicht mehr mit Sondertilgungsrechten geschlossen werden bzw. nur mit sehr hohem Aufschlag.

 

  1. Variante „zusätzliche Weitergabe 75.000 €“:

Die Stadt Barmstedt gibt neben den im Haushalt 2018 dargestellten max. 141.900 € weitere 75.000 €, also gesamt 216.900 € an den SSV Rantzau weiter. Zusammen mit den im Jahre 2016 zugesagten 108.100 € hätte die Stadt Barmstedt dann den SSV Rantzau mit 325.000 € unterstützt bei der Finanzierung dessen Kunstrasenplatzes.

Die Zinsbeihilfe an den SSV Rantzau für den schon dargestellten Kredit ist dann überflüssig, da der SSV Rantzau den Betrag auf andere Weise bekommen hätte. Die Haushaltsmittel dafür können dann gestrichen bzw. gesperrt werden.

Der Haushalt 2018 würde allerdings mit 75.000 € mehr an Kreditaufnahme und den dafür anfallenden Zinsen und Tilgung belastet / verändert werden. Diese Veränderung wäre in einen Nachtragshaushalt einzuarbeiten, für den auch eine neue Genehmigung erforderlich wird.

 

Kostenermittlung:

 

 

 

 

 

notwendiger weiterer Darlehensbetrag, weil nicht im Haushalt eingeplant

75.000,00 €

 

92.520,00 €

geschätzter Zins dafür bei 1,85 % / 25 J.

17.520,00 €

Ersparnis für nicht zu zahlenden Zinszuschuss:

 

- 25.100,00 €

 

 

 

zusätzliche Kosten zum beschlossenen Haushalt auf 25 Jahre:

 

   67.420,00 €

 

 

 

durchschnittliche zusätzliche Belastung pro Jahr:

 

     2.696,80 €

 

 

 

Damit ist Variante 1 für die finanzielle Situation der Stadt Barmstedt die günstigere.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 1a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss.

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt eine Weiterverwendung der Fördermittel aus der Richtlinie über die Förderung von kommunalen Spielfeldern und Laufbahnen entsprechend der __ Variante.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

siehe Sachverhalt

 

 

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Anlage/n:

Stellungnahme SSV

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahme SSV (220 KB)      

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