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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-169-1  

Betreff: Wahl der Mitglieder und Stellvertreter des Sozialausschusses nach der Hauptsatzung
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Vähling, StefanieBezüglich:
VO/2018-169
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
26.07.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Anzahl der zu wählenden Ausschussmitglieder und die Anzahl der zu besetzenden Ausschüsse ergeben sich aus der Hauptsatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen. Gemäß § 45 Abs. 2 GO bestimmt die Hauptsatzung die ständigen Ausschüsse, das Aufgabengebiet und die Zahl der Mitglieder. Wählbar sind alle Gemeindevertreterinnen sowie Gemeindevertreter und wenn die Hauptsatzung dies vorsieht auch bürgerliche Mitglieder.

 

Gemäß Neufassung der Hauptsatzung wurde ein weiterer Ausschuss „Sozialausschuss“ gebildet. Die Wahl der Mitglieder und Stellvertreter muss daher durchgeführt werden.

 

Sozialausschuss

 

Zusammensetzung

Aufgaben

7 Mitglieder, davon bis zu 3 Bürgerinnen/Bürger, die der Gemeindevertretung

angehören können.

Soziale Aufgaben, Kindergärten, Spielplätze, Kulturangelegenheiten, Freizeit und Erholung, Berücksichtigung der Belange von Jugendlichen, Senioren und Geflüchteten

 

Jede Fraktion kann bis zu 3 stellvertretende Ausschussmitglieder vorschlagen. Mehrere stellvertretende Ausschussmitglieder einer Fraktion vertreten in der Reihenfolge, in der sie zur Wahl vorgeschlagen worden sind (Poolstellvertretung).

 

Das Wahlverfahren

Ohne besonderen Antrag erfolgt die Wahl im Meiststimmenverfahren nach § 40 Abs. 3 GO. Danach ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält.

 

Eine en-Bloc-Wahl ist zulässig, wenn niemand widerspricht und setzt eine vorherige Absprache voraus.

 

Auf Verlangen einer Fraktion erfolgt die Wahl der Mitglieder eines Ausschusses oder mehrerer Ausschüsse nach der Verhältniswahl gemäß § 46 Abs. 1 GO.

 

Die Fraktionen stellen Namenslisten zur Besetzung des Ausschusses oder der Ausschüsse auf. Die Listen enthalten sowohl Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, wie auch bürgerliche Mitglieder. Es können auch Mitglieder anderer Fraktionen in die Liste aufgenommen werden. Die Gemeindevertretung stimmt über die Liste ab. Jeder Gemeindevertreter hat 1 Stimme oder eine Fraktion stimmt gemeinsam für eine Liste (Zählergemeinschaft).

 

Die Stimmen für die Liste werden nach Sainte-Laguë/Schepers (Teilung 0,5-1,5-2,5 usw.) ins Verhältnis gesetzt. Anschließend erfolgt die Sitzvergabe analog der Höchstzahlen. Bei gleicher Höchstzahl entscheidet das Los.

 

Durch die Bildung von Zählergemeinschaften dürfen sich keine Nachteile für Fraktionen ergeben, die bei Zugrundelegung der Fraktionsstärke mehr Sitze im Ausschuss errungen hätten. Eine solche Wahl ist rechtswidrig. Deshalb ist eine Vergleichsberechnung auf Basis der Fraktionsstärken vorzunehmen.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen wählt folgende Mitglieder und Stellvertreter in den Sozialausschuss:

 

Sozialausschuss 7 (4+3)

Name

Fkt.

Vorsitz

Svenja Kröger

GV

 

Martin Voß

GV

 

Marlis Winter

BM

 

Marike Wöbcke

BM

 

Reinhart Reiner

GV

Vorsitz

Tobias Meßinger

GV

 

Fregola Hempler

BM

 

Stellvertreter

 

 

Petra Poethke

BM

 

Christian Schütz

GV

 

Patrick Kenntenich-Schümann

BM

 

Sybille Buchner

GV

 

Hans-Jörg Ingwersen

BM

 

Werner Harms

GV

 


 

 

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Finanzielle Auswirkungen:
 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:
 

 

Stammbaum:
VO/2018-169   Wahl der Mitglieder und Stellvertreter der ständigen Ausschüsse nach der Hauptsatzung   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Hörnerkirchen
VO/2018-169-1   Wahl der Mitglieder und Stellvertreter des Sozialausschusses nach der Hauptsatzung   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Hörnerkirchen

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