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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-284  

Betreff: Berichtswesen Haushaltsentwicklung, Haushaltsjahr 2018 (30.06.2018)
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Maier, Wolfgang
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Kenntnisnahme
21.08.2018 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

1.Haushaltssatzung 2018

 

Die Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2018 wurde am 12.12.2017 von der Stadtvertretung beschlossen. Die Genehmigung der Kommunalaufsicht wurde am 21.12.2017 erteilt. Die Haushaltssatzung wurde anschließend rechtskräftig erlassen und bekanntgemacht.

 

  1.                Haushaltsausführung, Entwicklung der eigenen Steuereinnahmen und der Steueranteile, Kassenlage, Verschuldung

 

Die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und des Vermögenshaushalts, der Steuereinnahmen, der Verschuldung und der Kassenlage ist in den beigefügten Übersichten dargestellt.

Allgemeines:

 

Die genannten Ansätze geben die Fassung des beschlossenen Haushaltes wieder. Die verwendeten Zahlen haben den Stand vom 30.06.2018.

 

Auf Prognosen für den Endstand wird verzichtet. Aufgrund der Uneinheitlichkeit des Haushaltsvollzuges würde eine bloße Hochrechnung des Buchungsstandes ein verzerrtes Bild abgeben. Insbesondere der große Bereich des Sachaufwand befindet sich in weiten Teilen gerade in der Sommerzeit im Vollzug, die daraus resultierenden Rechnungstellungen fallen dann im Herbst an, so dass der jetzige Stand nur bei detaillierter und zeitintensiver zusätzlicher Ermittlungsarbeit Vorausschätzungen zulässt.

 

Insgesamt ergibt sich kein Buchungsstand, der unüblich für den Zeitpunkt der Berichterstattung wäre. Erkenntnisse, dass sich das Defizit negativer als prognostiziert entwickeln wird, gibt es derzeit nicht.

 

Die angegebenen Ist-Werte enthalten auch Zahlungen auf Kassenreste, deren Sollstellung in einem früheren Haushaltsjahr erfolgte. Demnach können diese Zahlen höher sein als die Sollstellungswerte.

 

Anlage 1 – Einnahmen Verwaltungshaushalt

Eigene Steuereinnahmen

=

Grundsteuern A und B, Gewerbesteuer,

Hundesteuer, Vergnügungssteuer

Steueranteile

=

Einkommensteuer, Umsatzsteuer

Finanzausgleich

=

Allgemeine und Sonderschlüsselzuweisungen, Schlüsselzuweisung für übergemeindliche Aufgaben, Sonderausgleich nach § 31 a FAG  

Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

=

Gebühren, Mieten, Pachten, Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushalts, Zuweisungen für laufende Zwecke

Sonstige Finanzeinnahmen

=

Zinsen, Gewinnablieferungen, Konzessionsabgaben, kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen

 

Anlage 2 – Eigene Steuereinnahmen / Steueranteile

 

Im Bereich der Steuereinnahmen hat bei der Einkommens- und Umsatzsteuerbeteiligung erst ein Abrechnungstermin (von vier) stattgefunden.

 

Anlage 3 – Ausgaben Verwaltungshaushalt

Personalausgaben

=

Dienstbezüge, Sozialversicherung, Versorgungskasse, Beihilfen, Personalnebenausgaben, Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit

Sächliche Ausgaben

= 

Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen, Gebäudebewirtschaftung, Mieten, Pachten, Fahrzeughaltung, Verwaltungs- und Betriebsausgaben, Geschäftsausgaben, kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen, innere Verrechnungen 

Zuweisungen und Zuschüsse

=

Kindertagesstätten, Sportförderung u. a.

Sonstige Finanzausgaben

=

Gewerbesteuerumlage, Kreisumlage, Zinsen, Zuführung zum Vermögenshaushalt

Sollfehlbetrag Vorjahr

=

Kumulierte Vorjahresbeträge

 

Anlage 4 – Entwicklung Fehlbetrag Verwaltungshaushalt

 

In die Darstellung ist der berichtigte Abschluss 2016 sowie der Abschluss 2017 eingearbeitet.

 

 

Anlage 5 – Einnahmen Vermögenshaushalt

Zuführung vom Verwaltungshaushalt

=

Pflichtzuführung in Höhe der ordentlichen Tilgungen, Zuführungen zur Einstellung in Sonderrücklagen

Entnahmen aus Rücklagen

=

Allgemeine Rücklage, Sonderrücklagen

Rückflüsse von Darlehen

=

Wohnungsbaudarlehen

Verkauf von Grundstücken

=

stadteigene Grundstücke

Verkauf bewegliches Vermögen

=

zu ersetzende Vermögensgegenstände

Beiträge u. ä.

=

Erschließungs- u. Ausbaubeiträge

Zuweisungen und Zuschüsse

=

für Maßnahmen des Vermögenshaushalts

Kreditaufnahmen

=

Kreditmarkt

 

Anlage 6 – Ausgaben Vermögenshaushalt

Zuführungen an Rücklagen

=

Allgemeine Rücklage, Sonderrücklagen

Vermögenserwerb

=

Grundstücke, bewegliche Sachen

Baumaßnahmen

=

Eigene Baumaßnahmen

Tilgung Kredite

=

Tilgung von Krediten, die zur Eigenanteilfinanzierung aufgenommen wurden

Förderung von Investitionen

=

Investitionen Dritter  

 


 

Anlage 7 – Entwicklung der Verschuldung

 

Eine Kreditaufnahme für 2018 ist noch nicht erfolgt. Diese soll im August 2018 zusammen mit einer Umschuldung (auslaufende Zinsbindung eines Darlehen) erfolgen.

 

Anlage 8 – Kassenmäßiger Abschluss

 

Anlage 9 – Stand der Kassenkredite

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendlichenvertretung ist jedoch nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Zuständig ist gem. § 1a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt der Hauptausschuss.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Diagramme über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und des Vermögenshaushalts, der Steuereinnahmen, des Fehlbetrags im Verwaltungshaushalt, der Kassenlage und der Verschuldung mit Stand vom 30.06.2018

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2018 - Haushaltsbericht 30.06., Tabellen u. Diagramme (88 KB)      

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