Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-284
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Sachverhalt:
1.Haushaltssatzung 2018
Die Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2018 wurde am 12.12.2017 von der Stadtvertretung beschlossen. Die Genehmigung der Kommunalaufsicht wurde am 21.12.2017 erteilt. Die Haushaltssatzung wurde anschließend rechtskräftig erlassen und bekanntgemacht.
- Haushaltsausführung, Entwicklung der eigenen Steuereinnahmen und der Steueranteile, Kassenlage, Verschuldung
Die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und des Vermögenshaushalts, der Steuereinnahmen, der Verschuldung und der Kassenlage ist in den beigefügten Übersichten dargestellt.
Allgemeines:
Die genannten Ansätze geben die Fassung des beschlossenen Haushaltes wieder. Die verwendeten Zahlen haben den Stand vom 30.06.2018.
Auf Prognosen für den Endstand wird verzichtet. Aufgrund der Uneinheitlichkeit des Haushaltsvollzuges würde eine bloße Hochrechnung des Buchungsstandes ein verzerrtes Bild abgeben. Insbesondere der große Bereich des Sachaufwand befindet sich in weiten Teilen gerade in der Sommerzeit im Vollzug, die daraus resultierenden Rechnungstellungen fallen dann im Herbst an, so dass der jetzige Stand nur bei detaillierter und zeitintensiver zusätzlicher Ermittlungsarbeit Vorausschätzungen zulässt.
Insgesamt ergibt sich kein Buchungsstand, der unüblich für den Zeitpunkt der Berichterstattung wäre. Erkenntnisse, dass sich das Defizit negativer als prognostiziert entwickeln wird, gibt es derzeit nicht.
Die angegebenen Ist-Werte enthalten auch Zahlungen auf Kassenreste, deren Sollstellung in einem früheren Haushaltsjahr erfolgte. Demnach können diese Zahlen höher sein als die Sollstellungswerte.
Anlage 1 – Einnahmen Verwaltungshaushalt
Eigene Steuereinnahmen | = | Grundsteuern A und B, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer |
Steueranteile | = | Einkommensteuer, Umsatzsteuer |
Finanzausgleich | = | Allgemeine und Sonderschlüsselzuweisungen, Schlüsselzuweisung für übergemeindliche Aufgaben, Sonderausgleich nach § 31 a FAG |
Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb | = | Gebühren, Mieten, Pachten, Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushalts, Zuweisungen für laufende Zwecke |
Sonstige Finanzeinnahmen | = | Zinsen, Gewinnablieferungen, Konzessionsabgaben, kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen |
Anlage 2 – Eigene Steuereinnahmen / Steueranteile
Im Bereich der Steuereinnahmen hat bei der Einkommens- und Umsatzsteuerbeteiligung erst ein Abrechnungstermin (von vier) stattgefunden.
Anlage 3 – Ausgaben Verwaltungshaushalt
Personalausgaben | = | Dienstbezüge, Sozialversicherung, Versorgungskasse, Beihilfen, Personalnebenausgaben, Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit |
Sächliche Ausgaben | = | Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen, Gebäudebewirtschaftung, Mieten, Pachten, Fahrzeughaltung, Verwaltungs- und Betriebsausgaben, Geschäftsausgaben, kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen, innere Verrechnungen |
Zuweisungen und Zuschüsse | = | Kindertagesstätten, Sportförderung u. a. |
Sonstige Finanzausgaben | = | Gewerbesteuerumlage, Kreisumlage, Zinsen, Zuführung zum Vermögenshaushalt |
Sollfehlbetrag Vorjahr | = | Kumulierte Vorjahresbeträge |
Anlage 4 – Entwicklung Fehlbetrag Verwaltungshaushalt
In die Darstellung ist der berichtigte Abschluss 2016 sowie der Abschluss 2017 eingearbeitet.
Anlage 5 – Einnahmen Vermögenshaushalt
Zuführung vom Verwaltungshaushalt | = | Pflichtzuführung in Höhe der ordentlichen Tilgungen, Zuführungen zur Einstellung in Sonderrücklagen |
Entnahmen aus Rücklagen | = | Allgemeine Rücklage, Sonderrücklagen |
Rückflüsse von Darlehen | = | Wohnungsbaudarlehen |
Verkauf von Grundstücken | = | stadteigene Grundstücke |
Verkauf bewegliches Vermögen | = | zu ersetzende Vermögensgegenstände |
Beiträge u. ä. | = | Erschließungs- u. Ausbaubeiträge |
Zuweisungen und Zuschüsse | = | für Maßnahmen des Vermögenshaushalts |
Kreditaufnahmen | = | Kreditmarkt |
Anlage 6 – Ausgaben Vermögenshaushalt
Zuführungen an Rücklagen | = | Allgemeine Rücklage, Sonderrücklagen |
Vermögenserwerb | = | Grundstücke, bewegliche Sachen |
Baumaßnahmen | = | Eigene Baumaßnahmen |
Tilgung Kredite | = | Tilgung von Krediten, die zur Eigenanteilfinanzierung aufgenommen wurden |
Förderung von Investitionen | = | Investitionen Dritter |
Anlage 7 – Entwicklung der Verschuldung
Eine Kreditaufnahme für 2018 ist noch nicht erfolgt. Diese soll im August 2018 zusammen mit einer Umschuldung (auslaufende Zinsbindung eines Darlehen) erfolgen.
Anlage 8 – Kassenmäßiger Abschluss
Anlage 9 – Stand der Kassenkredite
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendlichenvertretung ist jedoch nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Zuständig ist gem. § 1a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt der Hauptausschuss.
Anlage/n:
Diagramme über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und des Vermögenshaushalts, der Steuereinnahmen, des Fehlbetrags im Verwaltungshaushalt, der Kassenlage und der Verschuldung mit Stand vom 30.06.2018
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Anlagen: | |||||
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1 | 2018 - Haushaltsbericht 30.06., Tabellen u. Diagramme (88 KB) |
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