Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-283
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Sachverhalt:
Die Ergebnisse zum Projekt „Wohnpark im Grünen“ für den künftigen B – Plan 15, gefördert durch das Holsteiner Auenland, liegen nun vor. Die erste Phase der Maßnahme ist somit abgeschlossen, der Verwendungsnachweis wird in diesem Monat erstellt und dem LLUR bis zum 31.07.2018 vorgelegt.
Als nächstes sollte ein Betreibermodell entwickelt werden.
Außerdem könnte die Gemeinde für die nächsten Schritte erneut Förderanträge in einem oder auch zwei Schritten stellen.
Aufsattelnd auf dem amtsweiten Ortsentwicklungskonzept aus 2012 sollte die Konzentration auf die Gemeinde gelegt und 1 – 3 Schlüsselmaßnahmen zum Thema Dorfentwicklung oder Einrichtung lokaler Basisdienstleistungen untersucht werden (z. B. Gemeinschaftshaus). Die Fördermittel kommen aus der GAK (Gemeinschaftsaufgabe Agrar- und Küstenschutz, Bundes- und Landesmittel). Die Förderquote liegt bei bis zu 75 % der Nettokosten und ist auf 450.000,- € je Maßnahme gedeckelt.
Hierzu müssten mindestens 3 Planungsbüros zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Anlage/n:
Städtebauliches Konzept „Wohnpark im Grünen“ vom Büro Butzlaff Tewes
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Anlagen: | |||||
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1 | 2018-06-28 Machbarkeitsstudie Wohnpark im Grünen (8117 KB) |
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