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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-282  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen nach § 82 GO im Rahmen des Jahresabschlusses 2017
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Maier, Wolfgang
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
21.08.2018 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
25.09.2018 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Im Rahmen des Jahresabschlusses fallen in der Regel noch zu buchende Sachverhalte an, die haushaltsrechtlich einer überplanmäßigen bzw. außerplanmäßigen Auszahlung oder Aufwendung gleich kommen.

 

Für das Haushaltsjahr 2017 sind davon 303.277,66 € betroffen, deren Zuordnung in der beigefügten Anlage hiermit bekannt gegeben und erläutert wird:

 

  • Buchungen der Gruppierungen 679 in Höhe von 105.907,02 €: Es handelt sich um Verrechnungen innerhalb des Haushaltes (meist zur Verrechnung der Tätigkeiten des Bauhofes), die Ausführungsanweisung zu § 13 GemHVO nicht genehmigungspflichtig sind. Es stehen stets bei Gruppierungen 169 entsprechende Einnahmebuchungen gegenüber. Die Buchungen sind nicht kassenwirksam.
  • Buchungen der Gruppierungen 680 in Höhe von 22.071,29 €: Es handelt sich um Abschreibungsbuchungen aus vorhandenen Vermögenswerten, die nicht den Planwerten entsprachen. Es stehen in den Gruppierungen 270 entsprechende Einnahmebuchungen gegenüber. Die Buchungen sind nicht kassenwirksam.
  • Buchungen der Gruppierungen 678 sowie 810 in Höhe von 175.299,35 €: Es handelt sich um die technische Auflösung von sog. Zweckbindungen. Dort werden Mehreinnahmen auf bestimmten Haushaltsstellen automatisch für Mehrausgaben an anderen Haushaltsstellen bereitgestellt.

Aufgrund der Gewerbesteuermehreinnahmen musste mehr Gewerbesteuerumlage bezahlt werden (Grp. 810). Ein Betrag in Höhe von 3.859,02 € floss der Stadt aus Kautionszahlungen von Sozialleistungsträgern für die Vermietung von Wohnungen in der Feldstraße 1 zu, deren Auszahlung (Grp. 678) wiederum schon zu soll gestellt wurde.

Die Leistung dieser Ausgaben wird mit der Einrichtung der Zweckbindung im Haushaltsbeschluss bereits genehmigt.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendlichenvertretung ist nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 1a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss.

Abschließend zuständig ist die Stadtvertretung gem. §§ 28, 82 GO.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung nimmt von Buchungen im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2017 in Höhe von 281.206,37 €, die nicht genehmigungspflichtig sind oder im Rahmen des Haushaltsbeschlusses genehmigt wurden und einer über- bzw. außerplanmäßigen Ausgabe gleich kommen, Kenntnis. Darüber hinaus genehmigt sie gleich wirkende Buchungen in Höhe von 22.071,29 €.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

siehe Vorlage

 

 

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Anlage/n:

Liste der überplanmäßigen / außerplanmäßigen Ausgaben gleich kommenden Buchungsvorgänge im Rahmen der Jahresrechnung 2017

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bekanntzugebende Üpl Apl im Rahmen Abschluss 2017 (606 KB)      

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