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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-281  

Betreff: Anpassung des Einkommensüberhang bei der Berechnung der Ermäßigung der Kindergartenbeiträge
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Tertling, Marie
Federführend:FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
26.07.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Der Kreistag hat die Satzung über die Ausgestaltung der Kindertagesbetreuung in Kinder-tagespflege und Kindertageseinrichtungen angepasst. Die Satzung regelt unter anderem die Ermäßigung von Elternbeiträgen der Kindertagesbetreuung.

Der Einsatz des Einkommensüberhanges bei der Berechnung der Ermäßigung der Kinder-gartenbeiträge (Sozialstaffel) wurde von derzeit 60% auf 50% angepasst. Die Eltern mit geringem und mittlerem Einkommen werden durch die Senkung des Einkommensüber-hanges entlastet.

 

Die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen hat derzeit einen Einkommenseinsatz von 55% des Einkommensüberhanges festgesetzt. Bei der Anpassung an den Kreis Pinneberg werden die Anspruchsberechtigen und die Gemeinde entlastet. 

 

Bei der Anpassung des Einkommenseinsatzes auf 50% können bei der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen Kosten i.H.v. 1.200 EUR eingespart werden.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen beschließt, dass die „2. Satzungsänderung des Kreises Pinneberg über die Ausgestaltung der Kindertagesbetreuung in der Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen im Kreis Pinneberg“ berücksichtigt wird.

Daraus folgt, dass im Rahmen der Sozialstaffelberechnung ab dem 01.08.2018 lediglich noch 50 % statt 55% des Einkommensüberhanges für den Kindergartenbeitrag aufzuwenden ist. Künftige Änderungen des Kreises Pinneberg werden übernommen, sofern keine andere Beschlussfassung der Gemeinde erfolgt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Anpassung des Einkommensüberhanges können bei der Gemeinde ca. 1.200 EUR eingespart werden.

 

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Anlage/n:
-Schreiben des Kreises über Angleichung der Kindergartenbeiträge

-2. Satzung Änderung Satzung Kindertagesbetreuung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Angleichung Kita Beiträge 2018-2019 (1852 KB)      
Anlage 2 2 2. Satzung Änderung Satzung Kindertagesbetreuung (323 KB)      

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