Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-275
|
|
Sachverhalt:
Der Landtag hat am 03.08.2016 eine Änderung der Amtsordnung (AO) beschlossen. Diese Änderung ist am 01.06.2018 in Kraft getreten.
Unter anderem wird ein neuer Absatz 2 in § 9 AO wie folgt eingefügt:
„Die Gemeinden haben je angefangene 250 Einwohnerinnen und Einwohner eine Stimme im Amtsausschuss. Die Stimme einer Gemeinde werden zu gleichen Teilen auf deren Mitglieder im Amtsausschuss aufgeteilt; rechnerisch verbleibende Stimmrechte werden von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister wahrgenommen.“
Bisher hatte jedes Mitglied des Amtsausschusses eine Stimme. Der Amtsausschuss Hörnerkirchen besteht aus 6 Mitgliedern.
Ralf Henning, Gemeinde Osterhorn
Sybille Buchner, Gemeinde Brande-Hörnerkirchen
Siegfried Winter, Gemeinde Brande-Hörnerkirchen
Konrad Kreimer, Gemeinde Westerhorn
Bernd Reimers, Gemeinde Westerhorn
Wolfgang Münster, Gemeinde Bokel
Gemeinden über 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner entsenden weitere Mitglieder in den Amtsausschuss gem. § 9 Abs. 1 AO. Dadurch haben die Gemeinden Brande-Hörnerkirchen und Westerhorn jeweils 2 Mitglieder in dem Amtsausschuss.
Mitglied, Gemeinde | Einwohner/innen (Stand 31.12.2015), Stimmen pro Gemeinde | Anzahl der Stimmen nach Verteilung |
Ralf Henning, Osterhorn | 426 (2 Stimmen) | 2 Stimmen |
Sybille Buchner, Brande-H. | 1.625 (7 Stimmen) | 3 Stimmen |
Siegfried Winter, Brande-H. | 1.625 (7 Stimmen) | 4 Stimmen |
Konrad Kreimer, Westerhorn | 1.361 (6 Stimmen) | 3 Stimmen |
Bernd Reimers, Westerhorn | 1.361 (6 Stimmen) | 3 Stimmen |
Wolfgang Münster, Bokel | 633 (3 Stimmen) | 3 Stimmen |
Es gibt insgesamt 18 Stimmen im Amtsausschuss.
Gem. § 9 Abs. 8 AO ist die Einwohnerzahl maßgebend, die der letzten allgemeinen Wahl zu den Gemeindevertretungen zugrunde gelegen hat.
Aufgrund dieser Änderung muss die Geschäftsordnung des Amtsausschusses des Amtes Hörnerkirchen vom 01.01.2015 aktualisiert werden. In der Neufassung der Geschäftsordnung wurden auch kommunalrechtliche Anpassungen berücksichtigt.
Wesentliche Neuerungen sind im Entwurf durch eine gelbe Markierung hervorgehoben.
Die durchgestrichenen Texte müssen entfallen, da es neue Bestimmungen gibt. Die grüne Markierung bedeutet, dass dieser Text ebenfalls entfallen kann, da die Bestimmungen in der Gemeindeordnung geregelt sind.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig ist der Amtsausschuss des Amtes Hörnerkirchen.
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung des Amtsausschusses des Amtes Hörnerkirchen. Die bisherige Geschäftsordnung vom 01.01.2015 tritt außer Kraft.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
- Überarbeitete und aktualisierte Geschäftsordnung
- Neufassung der Geschäftsordnung
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | Änderung der Geschäftsordnung_Stand 21.06.2018 (228 KB) | |||
![]() |
2 | Neufassung der Geschäftsordnung des Amtsausschusses des Amtes Hörnerkirchen_Stand 21.06.2018 (213 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76