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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-274  

Betreff: Verpflichtung und Amtseinführung der Mitglieder des Amtsausschusses durch die Amtsvorsteherin/den Amtsvorsteher
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Vähling, Stefanie
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Hörnerkirchen Kenntnisnahme
05.07.2018 
Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen (offen)   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Mitglieder des Amtsausschusses werden von der Amtsvorsteherin bzw. dem Amtsvorsteher durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet und in ihre Tätigkeit eingeführt gemäß § 33 Abs. 5 GO.

 

Die Einführung in ihre Tätigkeit hat zum Gegenstand, dass sie über Rechte und Pflichten sowie die Arbeitsweise und Zuständigkeiten der Organe aufgeklärt werden.

 

Die Mitglieder des Amtsausschusses haben insbesondere folgende Rechte:

Freie Mandatsausübung (§ 32 Abs. 1 GO), Entschädigung (§ 24 GO), Gewährung der erforderlichen freien Zeit und Kündigungsschutz (§ 24a GO), Mitwirkung in den Sitzungen der Gemeindevertretung (§§ 39 ff. GO), Teilnahme an Ausschusssitzungen (§ 46 Abs. 9 GO), Kontrollrecht (§ 30 GO), Mitwirkung in der Fraktion (§ 32a GO).

 

Die Mitglieder des Amtsausschusses haben außerdem folgende Pflichten:

Sitzungsteilnahme (§ 32 Abs. 2 GO), Verschwiegenheitspflicht (§ 21 GO), Beachtung der Ausschlussgründe (§ 22 GO), Treuepflicht (§ 23 GO), Offenbarung beruflicher und sonstiger Tätigkeiten (§ 32 Abs. 4 GO).

 

Die Amtsvorsteherin oder der Amtsvorsteher verliest folgende Verpflichtung und nimmt die Verpflichtung per Handschlag entgegen:

 

„Ich verpflichte Sie zur gewissenhaften Erfüllung Ihrer Obliegenheiten als Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen und führe Sie in Ihre Tätigkeit als Gemeindevertreterin / Gemeindevertreter der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen ein.“

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:
 

 

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