Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-271
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Sachverhalt:
Im Laufe des Haushaltsjahres 2018 sind mit Stand vom 05.07.2018 in der Zeit vom 01.01.2018 bis 30.06.2018 die in der Anlage tabellarisch aufgelisteten Haushaltsüberschreitungen in Höhe von insgesamt 332.934,74 € eingetreten:
Verwaltungshaushalt:
Mehrausgaben insgesamt: | 46.902,30 € |
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davon |
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sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 € vorab durch Entscheidung der Bürgermeisterin oder von ihr ermächtigter Personen genehmigt (§ 4 der Haushaltssatzung): | 25.766,18 € |
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sind Mehrausgaben in Höhe von | 0,00 € |
durch vorangegangene Entscheidungen zuständiger Beschlussorgane genehmigt. Es fiel lediglich die Buchung in den Berichtszeitraum. |
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damit sind genehmigungspflichtig: | 21.136,12 € |
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Aufteilung: |
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HHSt. 900000.832000 | 21.136,12 € |
Kreisumlage |
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Begründung: |
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Die Kreisumlage erhöht sich aufgrund der höheren Schlüsselzuweisung für 2018. |
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Vermögenshaushalt:
Mehrausgaben insgesamt: | 286.032,44 € |
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davon |
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sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 € vorab durch Entscheidung der Bürgermeisterin oder von ihr ermächtigter Personen genehmigt (§ 4 der Haushaltssatzung): | 25.812,78 € |
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sind Mehrausgaben in Höhe von | 234.772,38 € |
durch vorangegangene Entscheidungen zuständiger Beschlussorgane genehmigt. Es fiel lediglich die Buchung in den Berichtszeitraum. |
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damit sind genehmigungspflichtig: | 25.447,28 € |
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Aufteilung: |
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HHSt. 910000.900020 | 25.447,28 € |
Durchbuchung des Jahresergebnisses „Humburg – Haus“ |
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Begründung: |
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Der Humburg – Haus Fonds erstattet dem verauslagenden Stadthaushalt die Kosten nach den beschlossenen Maßstäben. Diese Beträge müssen buchungstechnisch durch den Vermögenshaushalt geschoben werden. |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Es ist keine Kinder- und Jugendlichenvertretung eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss.
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung (gem. §§ 28, 82 GO).
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung nimmt von den im Haushaltsjahr 2018 mit Stand vom 05.07.2018 in der Zeit vom 01.01.2018 – 30.06.2018 zu verzeichnenden geringfügigen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt von 25.766,18 € sowie im Vermögenshaushalt von 25.812,78 €, die im Einzelfall alle unter 20.000 € liegen, gemäß § 82 GO Kenntnis.
Des Weiteren werden über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben im Verwaltungshaushalt in Höhe von 21.136,12 € sowie im Vermögenshaushalt in Höhe von 25.447,28 € genehmigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Vorlage
Anlage/n:
Tabellarische Auflistung der Haushaltsüberschreitungen
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Liste überplanmäßige-und außerplanmäßige Ausgaben 1.Halbj. 2018 (77 KB) |
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76