Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-271  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2018 bis 30.06.2018
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Maier, Wolfgang
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
21.08.2018 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
25.09.2018 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Im Laufe des Haushaltsjahres 2018 sind mit Stand vom 05.07.2018 in der Zeit vom 01.01.2018 bis 30.06.2018 die in der Anlage tabellarisch aufgelisteten Haushaltsüberschreitungen in Höhe von insgesamt 332.934,74  eingetreten:

 

Verwaltungshaushalt:

 

Mehrausgaben insgesamt:

46.902,30

 

 

davon

 

 

 

sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 € vorab durch Entscheidung der Bürgermeisterin oder von ihr ermächtigter Personen genehmigt (§ 4 der Haushaltssatzung):

25.766,18

 

 

sind Mehrausgaben in Höhe von

0,00

durch vorangegangene Entscheidungen zuständiger Beschlussorgane genehmigt. Es fiel lediglich die Buchung in den Berichtszeitraum.

 

 

 

damit sind genehmigungspflichtig:

21.136,12

 

 

Aufteilung:

 

 

 

HHSt. 900000.832000

21.136,12

Kreisumlage

 

 

 

Begründung:

 

Die Kreisumlage erhöht sich aufgrund der höheren Schlüsselzuweisung für 2018.

 

 

 

 


 

Vermögenshaushalt:

 

Mehrausgaben insgesamt:

286.032,44

 

 

davon

 

 

 

sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 € vorab durch Entscheidung der Bürgermeisterin oder von ihr ermächtigter Personen genehmigt (§ 4 der Haushaltssatzung):

25.812,78

 

 

sind Mehrausgaben in Höhe von

234.772,38

durch vorangegangene Entscheidungen zuständiger Beschlussorgane genehmigt. Es fiel lediglich die Buchung in den Berichtszeitraum.

 

 

 

damit sind genehmigungspflichtig:

25.447,28

 

 

Aufteilung:

 

 

 

HHSt. 910000.900020

25.447,28

Durchbuchung des Jahresergebnisses „Humburg – Haus“

 

 

 

Begründung:

 

Der Humburg – Haus Fonds erstattet dem verauslagenden Stadthaushalt die Kosten nach den beschlossenen Maßstäben. Diese Beträge müssen buchungstechnisch durch den Vermögenshaushalt geschoben werden.

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Es ist keine Kinder- und Jugendlichenvertretung eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss.

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung (gem. §§ 28, 82 GO).

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung nimmt von den im Haushaltsjahr 2018 mit Stand vom 05.07.2018 in der Zeit vom 01.01.201830.06.2018 zu verzeichnenden geringfügigen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt von 25.766,18 € sowie im Vermögenshaushalt von 25.812,78 €, die im Einzelfall alle unter 20.000 € liegen, gemäß § 82 GO Kenntnis.

Des Weiteren werden über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben im Verwaltungshaushalt in Höhe von 21.136,12 € sowie im Vermögenshaushalt in Höhe von 25.447,28 € genehmigt.
 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Vorlage

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Tabellarische Auflistung der Haushaltsüberschreitungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Liste überplanmäßige-und außerplanmäßige Ausgaben 1.Halbj. 2018 (77 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner