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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-270  

Betreff: Verpflichtung und Amtseinführung der bürgerlichen Mitglieder durch die Vorsitzende/den Vorsitzenden
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Vähling, Stefanie
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Kenntnisnahme
03.09.2018 
Sitzung Bau- und Umweltausschusses (offen)   
Ausschuss für Kultur, Schule und Sport Barmstedt Kenntnisnahme
10.09.2018 
Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport Barmstedt zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt Kenntnisnahme
28.08.2018 
Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales Barmstedt (offen)   
Werkausschuss Barmstedt Kenntnisnahme
Kuratorium "Humburg-Haus" Barmstedt Kenntnisnahme

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die bürgerlichen Ausschussmitglieder sowie die stellv. bürgerlichen Ausschussmitglieder werden von der oder dem Vorsitzenden des Ausschusses durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet und in ihre Tätigkeit eingeführt gemäß § 33 Abs. 5 GO.

 

Die Einführung in ihre Tätigkeit hat zum Gegenstand, dass sie über Rechte und Pflichten sowie die Arbeitsweise und Zuständigkeiten der Organe aufgeklärt werden.

 

Die bürgerlichen Ausschussmitglieder sowie die stellv. bürgerlichen Ausschussmitglieder haben insbesondere folgende Rechte:

Freie Mandatsausübung (§ 32 Abs. 1 GO), Entschädigung (§ 24 GO), Gewährung der erforderlichen freien Zeit und Kündigungsschutz (§ 24a GO), Mitwirkung in den Sitzungen der Gemeindevertretung (§§ 39 ff. GO), Teilnahme an Ausschusssitzungen (§ 46 Abs. 9 GO), Kontrollrecht (§ 30 GO), Mitwirkung in der Fraktion (§ 32a GO).

 

Die bürgerlichen Ausschussmitglieder sowie die stellv. bürgerlichen Ausschussmitglieder haben außerdem folgende Pflichten:

Sitzungsteilnahme (§ 32 Abs. 2 GO), Verschwiegenheitspflicht (§ 21 GO), Beachtung der Ausschlussgründe (§ 22 GO), Treuepflicht (§ 23 GO), Offenbarung beruflicher und sonstiger Tätigkeiten (§ 32 Abs. 4 GO).

 

Die Vorsitzende oder der der Vorsitzende verliest folgende Verpflichtung und nimmt die Verpflichtung jedes Mitgliedes per Handschlag entgegen:

 

„Ich verpflichte Sie zur gewissenhaften Erfüllung Ihrer Obliegenheiten als bürgerliches Mitglied der Stadt Barmstedt und führe Sie in Ihre Tätigkeit als bürgerliches Mitglied der Stadt Barmstedt ein.“

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:
 

 

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