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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-268  

Betreff: Verpflichtung und Amtseinführung der bürgerlichen Mitglieder durch die Vorsitzende/den Vorsitzenden
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Vähling, Stefanie
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Umweltausschuss Brande-Hörnerkirchen Kenntnisnahme
30.08.2018 
Sitzung des Umweltausschusses Brande-Hörnerkirchen (offen)   
Bau- und Wegeausschuss Brande-Hörnerkirchen Kenntnisnahme
26.07.2018 
Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Brande-Hörnerkirchen (offen)   
12.09.2018 
Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Brande-Hörnerkirchen (offen)   
Sozialausschuss Brande-Hörnerkirchen Kenntnisnahme
04.09.2018 
Sitzung des Sozialausschusses zur Kenntnis genommen   
Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen Kenntnisnahme
06.09.2018 
Sitzung des Finanzausschusses Brande-Hörnerkirchen (offen)   
Sozialausschuss Brande-Hörnerkirchen Kenntnisnahme
21.11.2018 
Sitzung des Sozialausschusses Brande-Hörnerkirchen (offen)   
Umweltausschuss Brande-Hörnerkirchen Kenntnisnahme
Sozialausschuss Brande-Hörnerkirchen Kenntnisnahme
04.03.2019 
Sitzung des Sozialausschusses Brande-Hörnerkirchen zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die bürgerlichen Ausschussmitglieder sowie die stellv. bürgerlichen Ausschussmitglieder werden von der oder dem Vorsitzenden des Ausschusses durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet und in ihre Tätigkeit eingeführt gemäß § 33 Abs. 5 GO.

 

Die Einführung in ihre Tätigkeit hat zum Gegenstand, dass sie über Rechte und Pflichten sowie die Arbeitsweise und Zuständigkeiten der Organe aufgeklärt werden.

 

Die bürgerlichen Ausschussmitglieder sowie die stellv. bürgerlichen Ausschussmitglieder haben insbesondere folgende Rechte:

Freie Mandatsausübung (§ 32 Abs. 1 GO), Entschädigung (§ 24 GO), Gewährung der erforderlichen freien Zeit und Kündigungsschutz (§ 24a GO), Mitwirkung in den Sitzungen der Gemeindevertretung (§§ 39 ff. GO), Teilnahme an Ausschusssitzungen (§ 46 Abs. 9 GO), Kontrollrecht (§ 30 GO), Mitwirkung in der Fraktion (§ 32a GO).

 

Die bürgerlichen Ausschussmitglieder sowie die stellv. bürgerlichen Ausschussmitglieder haben außerdem folgende Pflichten:

Sitzungsteilnahme (§ 32 Abs. 2 GO), Verschwiegenheitspflicht (§ 21 GO), Beachtung der Ausschlussgründe (§ 22 GO), Treuepflicht (§ 23 GO), Offenbarung beruflicher und sonstiger Tätigkeiten (§ 32 Abs. 4 GO).

 

Die Vorsitzende oder der der Vorsitzende verliest folgende Verpflichtung und nimmt die Verpflichtung jedes Mitgliedes per Handschlag entgegen:

 

„Ich verpflichte Sie zur gewissenhaften Erfüllung Ihrer Obliegenheiten als bürgerliches Mitglied der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen und führe Sie in Ihre Tätigkeit als bürgerliches Mitglied der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen ein.“

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:
 

 

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