Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-164-1
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Sachverhalt:
Der Gemeindevertreter Herr Jürgen Pingel konnte leider nicht an der konstituierenden Sitzung der Gemeinde Bokel am 13.06.2018 teilnehmen. Die Verpflichtung und Amtseinführung muss daher noch nachgeholt werden.
Die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter werden von der oder dem Vorsitzenden durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet und in ihre Tätigkeit eingeführt gemäß § 33 Abs. 5 GO.
Die Einführung der Gemeindevertretung in ihre Tätigkeit hat zum Gegenstand, dass sie über Rechte und Pflichten sowie die Arbeitsweise und Zuständigkeiten der Organe aufgeklärt werden.
Die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter haben insbesondere folgende Rechte:
Freie Mandatsausübung (§ 32 Abs. 1 GO), Entschädigung (§ 24 GO), Gewährung der erforderlichen freien Zeit und Kündigungsschutz (§ 24a GO), Mitwirkung in den Sitzungen der Gemeindevertretung (§§ 39 ff. GO), Teilnahme an Ausschusssitzungen (§ 46 Abs. 9 GO), Kontrollrecht (§ 30 GO), Mitwirkung in der Fraktion (§ 32a GO).
Die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter haben außerdem folgende Pflichten:
Sitzungsteilnahme (§ 32 Abs. 2 GO), Verschwiegenheitspflicht (§ 21 GO), Beachtung der Ausschlussgründe (§ 22 GO), Treuepflicht (§ 23 GO), Offenbarung beruflicher und sonstiger Tätigkeiten (§ 32 Abs. 4 GO).
Der Bürgermeister verliest folgende Verpflichtung und nimmt die Verpflichtung von Herrn Jürgen Pingel per Handschlag entgegen:
„Ich verpflichte Sie zur gewissenhaften Erfüllung Ihrer Obliegenheiten als Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Bokel und führe Sie in Ihre Tätigkeit als Gemeindevertreterin / Gemeindevertreter der Gemeinde Bokel ein.“
Anlage/n:
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