Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-266
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Sachverhalt:
Die Unterlagen der Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 sind vom Gemeindewahlausschuss am 07. Mai 2018 zusammengestellt worden. Beanstandungen hinsichtlich der Feststellung der Ergebnisse in den einzelnen Wahlvorständen haben sich nicht ergeben. Daraufhin ist das Ergebnis der Gemeindewahl in der Stadt Barmstedt am 09. Mai 2018 auf der stadteigenen Homepage bekanntgemacht worden.
Gemäß § 39 GKWG i.V.m. § 66 GKWO wird der Wahlprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 03.07.2018 die Wahlunterlagen einsehen und die Vorprüfung der Gültigkeit der Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 vornehmen. Die Gemeindewahlleiterin berichtet über die Sitzung des Wahlprüfungsausschusses, so dass über die Gültigkeit der Kommunalwahl vom 06. Mai 2018 der Beschluss gefasst werden kann.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Zuständig ist die Stadtvertretung gemäß § 66 Absatz 2 GKWO.
Beschlussvorschlag:
Die Gültigkeit der Gemeindewahl vom 06.05.2018 wird festgestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76