Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-100-1
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Sachverhalt:
Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung vom 24.04.2018 beschlossen, dass für Straßenbaumaßnahmen, die nach dem Inkrafttreten am 26.01.2018 des vom Landtag beschlossenen Gesetzes (gemeint: Gesetz zur Aufhebung der Erhebungspflicht für Straßenausbaubeiträge; 14.12.2017; Drs. 19/150) abgeschlossen worden sind, keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben werden sollen. Dafür soll in § 1, Allgemeines, der zurzeit gültigen Straßenbaubeitragssatzung am Ende der Satz: „Für Maßnahmen, die nach dem 26.01.2018 abgeschlossen wurden, werden keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben.“ eingefügt werden.
Des Weiteren fordert die Stadtvertretung von der Landesregierung, dass die Kommunen einen vollen Ausgleich für die wegfallenden Anliegerbeiträge erhalten.
Die Verwaltung legt den Entwurf zur 1. Änderungssatzung zur Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Barmstedt vor.
Gemäß dem Vorschlag aus der Stellungnahme des Prof. Dr. Arndt zu den rechtlichen Auswirkungen der Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen schlägt die Verwaltung alternativ vor, die Satzung wie folgt zu ändern: „Ab dem 26.01.2018 entstehen aufgrund dieser Satzung keine Beitragspflichten mehr. Die Satzung bleibt im Übrigen in Kraft.“. Diese Alternative lehnt sich an die Formulierung im genannten Vorschlag des Prof. Dr. Arndt an und spiegelt den beschlossenen Willens der Stadtvertretung.
Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung von Straßen, Wegen und Plätzen von dieser Regelung nicht betroffen ist. Die Erschließungsbeitragssatzung bleibt unverändert. Ein Verzicht darauf kann aufgrund der neuen Gesetzeslage für Ausbaubeiträge nicht erfolgen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gemäß § 7 der Hauptsatzung der Hauptausschuss.
Abschließend zuständig für die Änderung von Satzungen ist die Stadtvertretung.
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Beschlussvorschlag:
Variante 1:
Die Stadtvertretung beschließt die 1. Änderungssatzung zur Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Barmstedt mit dem Zusatz „Für Maßnahmen, die nach dem 26.01.2018 abgeschlossen wurden, werden keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben.“ mit Wirkung zum 26.01.2018 in Kraft treten zu lassen.
Variante 2:
Die Stadtvertretung beschließt die 1. Änderungssatzung zur Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Barmstedt mit dem Zusatz „Ab dem 26.01.2018 entstehen aufgrund dieser Satzung keine Beitragspflichten mehr. Die Satzung bleibt im Übrigen in Kraft.“ mit Wirkung zum 26.01.2018 in Kraft treten zu lassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen wurden schon in der Vorlage VO/2018-105 „Erhebung von Straßenbaubeiträgen“ dargestellt. Durch die im Beschluss vom 24.04.2018 ausgedrückte Absicht, die Gültigkeit der Satzung nicht aufzuheben, aber evtl. neu entstehende Beiträge nach dem 26.01.2018 zu verhindern, können die vor dem 26.01.2018 abrechnungsfertig abgeschlossenen Straßenausbaumaßnahmen nun auch abgerechnet werden (eine Abschaffung der Satzung hätte – wie dargestellt - dabei zu erheblichen juristischen Hürden geführt).
Aus dem Haushalt entfallen deshalb die angesetzten Beitragseinnahmen für die Voraus-zahlungen in Höhe von 420.000,- € der Maßnahmen Danziger Straße (120.000,- €) und Erlengrund (300.000,- €).
Für die weiteren im derzeitig beschlossenen Straßenbauprogramm geplanten und im Finanzplan angesetzten Maßnahmen lagen zum Zeitpunkt der Veranschlagung für den Haushalt 2018 lediglich grobe Kostenschätzungen vor, die die Bildung von Einnahme-ansätzen aus Straßenausbaubeiträgen nicht zugelassen haben. Das Finanzierungsdefizit im Finanzplan wird sich damit durch hinzukommende neue Projekte vergrößern.
Ab 2021 ist eine Refinanzierung durch das Land Schleswig-Holstein im Rahmen der Neuregelung des kommunalen Finanzausgleiches in Aussicht gestellt. Über die Höhe der Refinanzierung liegen noch keine Erkenntnisse vor..
Anlage/n:
1.Änderungssatzung 2018
Lesefassung Satzungsänderung
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Anlagen: | |||||
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1 | 1.Änderungssatzung 2018 (10 KB) | |||
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2 | Lesefassung Satzungsänderung (55 KB) |
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