Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-242
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Sachverhalt:
Mit Grundsatzbeschluss vom 24.04.2018 (VO/2018-100) hat die Stadtvertretung beschlossen, dass nach dem 26.01.2018 für danach fertiggestellte Straßenausbaumaßnahmen keine Anliegerbeiträge mehr anfallen. In seiner Sitzung vom 26.06.2018 hat der Hauptausschuss beschlossen (VO/2018-100-1), die Satzung über die Erhebung von Straßenbaubeiträgen vom 13.12.2011 im genauen Wortlaut dahingehend zu ändern, dass der Zusatz „Ab dem 26.01.2018 entstehen aufgrund dieser Satzung keine Beitragspflichten mehr. Die Satzung bleibt im Übrigen in Kraft.“ aufgenommen wird. Diese 1. Änderungs-satzung der Straßenbaubeitragssatzung soll mit Wirkung zum 26.01.2018 in Kraft treten.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig für die Änderung von Satzungen ist die Stadtvertretung.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die 1.Änderungssatzung zur Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Barmstedt mit Wirkung zum 26.01.2018 in Kraft treten zu lassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushaltsjahr 2018 entstehen Mindereinnahmen in Höhe von 420.000,- €.
Anlage/n:
Entwurf der 1.Änderungssatzung zur Straßenbaubeitragssatzung
Lesefassung der geänderten Straßenbaubeitragssatzung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 1.Änderungssatzung 2018 (10 KB) | |||
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2 | Lesefassung Satzungsänderung (54 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76