Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-238
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Sachverhalt:
Die Wahl der Stellvertreterin bzw. des Stellvertreters eines Ausschusses erfolgt durch diesen selbst aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlperiode der kommunalen Vertretung. Die Wahl erfolgt zwingend nach dem Meiststimmenverfahren gem. § 40 Abs. 3 GO. Die Wahl leitet die Ausschussvorsitzende bzw. der Ausschussvorsitzende.
Beschlussvorschlag:
Frau/Herr … wird zur stellv. Ausschussvorsitzende/zum stellv. Ausschussvorsitzenden des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung gewählt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Kontakt & Öffnungszeiten
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E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
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