Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-237
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Sachverhalt:
Die Wahl der Vorsitzenden bzw. des Vorsitzenden eines Ausschusses erfolgt durch diesen selbst aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlperiode der kommunalen Vertretung. Die Wahl erfolgt zwingend nach dem Meiststimmenverfahren gem. § 40 Abs. 3 GO. Die Wahl leitet das älteste Mitglied des Ausschusses.
Beschlussvorschlag:
Frau/Herr … wird zur Ausschussvorsitzende/zum Ausschussvorsitzenden des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung gewählt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Kontakt & Öffnungszeiten
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E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
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