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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-232  

Betreff: Wahl der Mitglieder und stellv. Mitglieder der ständigen Ausschüssse nach der Hauptsatzung
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Stefanie Vähling
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
05.07.2018 
Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt:

Nach § 10 a Abs. 1 AO bildet der Amtsausschuss einen oder mehrere

Ausschüsse zur Vorbereitung seiner Beschlüsse. Die Hauptsatzung bestimmt die

ständigen Ausschüsse, ihr Aufgabengebiet und die Zahl ihrer Mitglieder.

 

Mehr als die Hälfte der Mitglieder eines Ausschusses muss aus Mitgliedern des Amtsausschusses bestehen. Daneben können auch Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter oder andere Bürger, die einer Gemeindevertretung angehören könnten, gewählt werden.

 

Für die Stellvertretung ist nur eine Stellvertretung in der Reihenfolge der Wahl möglich, nicht eine persönliche Stellvertretung gemäß § 10a Abs 3 AO i.V.m. § 33 Abs. 1 GO.

 

Die Wahl erfolgt immer im Meiststimmenverfahren nach § 40 Abs. 1 bis 3 GO. Bei Stimmgleichheit entscheidet das von der Amtsvorsteherin oder vom Amtsvorsteher zu ziehende Los. Eine en-bloc-Wahl ist zulässig, wenn niemand widerspricht und setzt vorherige Ansprache voraus.

 

Den Ausschussvorsitzenden wählt der jeweilige Ausschuss selbst.

 

Folgende ständige Ausschüsse wurden im Amtsausschuss gebildet:

 

1) Schul- und Sportausschuss

 

    Zusammensetzung: 5 Mitglieder

In den Ausschuss können auch Bürgerinnen und Bürger gewählt werden, die der Gemeindevertretung einer amtsangehörigen Gemeinde

angehören (können)

 

   Aufgabengebiet:

    Angelegenheiten der Grund- und Hauptschule Hörnerkirchen sowie der  

    Sporteinrichtung des Amtes, Sportförderung

 

2)Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung

 

Zusammensetzung: 3 Mitglieder des Amtsausschusses

 

Aufgabengebiet: Prüfung der Jahresrechnung

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Wahl der Ausschussmitglieder sowie der Stellvertreter/innen wird wie folgt durchgeführt:

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlage/n:

 

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