Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-232
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Sachverhalt:
Nach § 10 a Abs. 1 AO bildet der Amtsausschuss einen oder mehrere
Ausschüsse zur Vorbereitung seiner Beschlüsse. Die Hauptsatzung bestimmt die
ständigen Ausschüsse, ihr Aufgabengebiet und die Zahl ihrer Mitglieder.
Mehr als die Hälfte der Mitglieder eines Ausschusses muss aus Mitgliedern des Amtsausschusses bestehen. Daneben können auch Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter oder andere Bürger, die einer Gemeindevertretung angehören könnten, gewählt werden.
Für die Stellvertretung ist nur eine Stellvertretung in der Reihenfolge der Wahl möglich, nicht eine persönliche Stellvertretung gemäß § 10a Abs 3 AO i.V.m. § 33 Abs. 1 GO.
Die Wahl erfolgt immer im Meiststimmenverfahren nach § 40 Abs. 1 bis 3 GO. Bei Stimmgleichheit entscheidet das von der Amtsvorsteherin oder vom Amtsvorsteher zu ziehende Los. Eine en-bloc-Wahl ist zulässig, wenn niemand widerspricht und setzt vorherige Ansprache voraus.
Den Ausschussvorsitzenden wählt der jeweilige Ausschuss selbst.
Folgende ständige Ausschüsse wurden im Amtsausschuss gebildet:
1) Schul- und Sportausschuss
Zusammensetzung: 5 Mitglieder
In den Ausschuss können auch Bürgerinnen und Bürger gewählt werden, die der Gemeindevertretung einer amtsangehörigen Gemeinde
angehören (können)
Aufgabengebiet:
Angelegenheiten der Grund- und Hauptschule Hörnerkirchen sowie der
Sporteinrichtung des Amtes, Sportförderung
2)Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung
Zusammensetzung: 3 Mitglieder des Amtsausschusses
Aufgabengebiet: Prüfung der Jahresrechnung
Beschlussvorschlag:
Die Wahl der Ausschussmitglieder sowie der Stellvertreter/innen wird wie folgt durchgeführt:
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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