Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-226
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Sachverhalt:
Gemäß § 11 Abs. 6 AO wird die Amtsvorsteherin oder der Amtsvorsteher von dem ältesten Mitglied des Amtsausschusses in öffentlicher Sitzung des Amtsausschusses vereidigt und in ihr oder sein Amt eingeführt.
Die Vereidigung erfolgt nach der Aushändigung der Ernennungsurkunde. Die Amtsvorsteherin oder der Amtsvorsteher muss einen Diensteid mit folgendem Wortlaut leisten:
„Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflicht gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“
Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.
Anlage/n:
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