Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-217  

Betreff: Wahl der/des 2. Stellvertreters/in der Bürgermeisterin
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Vähling, Stefanie
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
12.06.2018 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Nach § 62 Abs. 1 GO wählt die Stadtvertretung für die Dauer der Wahlzeit  bis zu drei Stellvertretende der Bürgermeisterin. Die Wahl der Stellvertretenden der Bürgermeisterin erfolgt nach § 62 Abs. 3 i.V.m. § 33 Abs. 3 GO. Wählbar sind alle Mitglieder der Stadtvertretung.

 

Die Wahl wird immer nach dem gebundenen Vorschlagsrecht nach § 33 Abs. 2 GO durchgeführt. Danach steht den Fraktionen das Vorschlagsrecht für die Wahl der 2. Stellvertreterin oder des 2. Stellvertreters der Bürgermeisterin zu. Die Abstimmung erfolgt nach § 39 Abs. 1 GO. Gewählt ist, wer mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält.

 

Das Vorschlagsrecht haben nur Fraktionen. Beim gebundenen Vorschlagsrecht sind einzelne Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter nicht vorschlagsberechtigt. Das Vorschlagsrecht wird auf der Grundlage der Sitzzahlen der Fraktionen nach Höchstzahlen ermittelt. Fraktionsverbindungen sind nicht möglich.

 

Stadtvertretung Barmstedt

 

Fraktionen

CDU

SPD

Grüne

BALL

FWB

Sitze

 6

5

      2

      5

5

: 0,5

12,00 (1)

10,00 (2)

4,00

10,00 (2)

10,00 (2)

: 1,5

4,00

3,33

1,33

3,33

3,33

: 2,5

2,40

2,00

0,80

2,00

2,00

: 3,5

1,71

1,43

0,57

1,43

1,43

 

Das Vorschlagsrecht für die 2. Stellvertreterin bzw. den 2. Stellvertreter der Bürgermeisterin liegt bei den folgenden Fraktionen: SPD-Fraktion, BALL-Fraktion und FWB-Fraktion. Alle drei Fraktionen haben gleichberechtigtes Vorschlagsrecht, ein Losentscheid findet nicht statt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Frau/Herr … wird zur 2. Stellvertretende/zum 2. Stellvertretenden der Bürgermeisterin gewählt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:- entfällt -

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner