Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-206
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Sachverhalt:
Gemäß § 7 Abs. 1 und 2 der Satzung des Gewässer- und Landschaftsverbandes im Kreis Pinneberg besteht die Mitgliederversammlung aus 12 Mitgliedern; je 1 Mitglied der Mitgliederverbände und für den Fall der Verhinderung, je eine persönliche Stellvertreterin bzw. ein persönlichen Stellvertreter. Die Mitgliedsverbände entsenden die Mitglieder bzw. eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter in der Mitgliederversammlung entsprechend ihren Beschlussfassungen. Die Amtszeit der Mitglieder der Mitgliederversammlung entspricht der satzungsgemäßen Wahlzeit im jeweiligen Mitgliedsverband.
Somit ist eine Vertreterin oder ein Vertreter sowie eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter in die Mitgliederversammlung des Gewässer- und Landschaftsverbandes im Kreis Pinneberg zu bestellen. Die Bestellung erfolgt durch Beschluss der Stadtvertretung mit relativer Mehrheit nach § 39 Abs. 1 Gemeindeordnung.
Beschlussvorschlag:
Als Vertreterin/ Vertreter in der Mitgliederversammlung des Gewässer- und Landschaftsverbandes im Kreis Pinneberg wird Frau/Herr …. gewählt.
Als persönliche Stellvertreterin/ persönlicher Stellvertreter in der Mitgliederversammlung des Gewässer- und Landschaftsverbandes im Kreis Pinneberg wird Frau/Herr …. gewählt.
Finanzielle Auswirkungen:
- entfällt -
Anlage/n:
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de