Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-205
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Sachverhalt:
Die Anzahl der zu wählenden Mitglieder ergibt sich aus § 9 der Satzung des Städtebundes Schleswig-Holstein.
Gemäß § 9 Absatz 2 der Satzung des Städtebundes Schleswig-Holstein hat die Stadt Barmstedt als ordentliches Mitglied in der Mitgliederversammlung mit einer Einwohnerzahl von bis zu 15.000 insgesamt 4 Stimmen. Die Mitglieder entsenden je Stimme einen stimmberechtigten Vertreter oder eine stimmberechtigte Vertreterin. Die Wahl von Ersatzvertretern oder Ersatzvertreterinnen ist zulässig. Gemäß § 7 der Satzung des Städtebundes Schleswig-Holstein müssen die Mitglieder der Organe ein kommunales Amt oder Mandat im Verbandsbereich haben.
Die Bestellung erfolgt durch Beschluss der Stadtvertretung mit relativer Mehrheit nach § 39 Absatz 1 GO. § 15 GstG ist zu beachten.
Beschlussvorschlag:
Es werden folgende Personen für die Mitgliederversammlung des Städtebundes Schleswig-Holstein gewählt:
1.
2.
3.
4.
Es werden folgende Stellvertreterinnen und Stellvertreter für die Mitgliederversammlung des Städtebundes Schleswig-Holstein gewählt:
1.
2.
3.
4.
Finanzielle Auswirkungen:
- entfällt -
Anlage/n:
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de