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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-205  

Betreff: Bestellung von 4 stimmberechtigten Mitgliedern für die Mitgliederversammlung des Städtebundes Schleswig-Holstein
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Vähling, Stefanie
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
12.06.2018 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt:

Die Anzahl der zu wählenden Mitglieder ergibt sich aus § 9 der Satzung des Städtebundes Schleswig-Holstein.

 

Gemäß § 9 Absatz 2 der Satzung des Städtebundes Schleswig-Holstein hat die Stadt Barmstedt als ordentliches Mitglied in der Mitgliederversammlung mit einer Einwohnerzahl von bis zu 15.000 insgesamt 4 Stimmen. Die Mitglieder entsenden je Stimme einen stimmberechtigten Vertreter oder eine stimmberechtigte Vertreterin. Die Wahl von Ersatzvertretern oder Ersatzvertreterinnen ist zulässig. Gemäß § 7 der Satzung des Städtebundes Schleswig-Holstein müssen die Mitglieder der Organe ein kommunales Amt oder Mandat im Verbandsbereich haben.

 

Die Bestellung erfolgt durch Beschluss der Stadtvertretung mit relativer Mehrheit nach § 39 Absatz 1 GO. § 15 GstG ist zu beachten.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Es werden folgende Personen für die Mitgliederversammlung des Städtebundes Schleswig-Holstein gewählt:

1.

2.

3.

4.

 

Es werden folgende Stellvertreterinnen und Stellvertreter für die Mitgliederversammlung des Städtebundes Schleswig-Holstein gewählt:

1.

2.

3.

4.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

- entfällt -

 

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Anlage/n:

 

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