Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-204
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Sachverhalt:
Die Anzahl der zu wählenden Mitglieder ergibt sich aus § 5 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Alters- und Pflegeheim Barmstedt/Rantzau.
Die Verbandsversammlung besteht aus den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der
verbandsangehörigen Gemeinden oder ihren Stellvertreterninnen bzw. Stellvertretern im Verhinderungsfall. Die Stadt Barmstedt entsendet acht weitere Vertreterinnen und Vertreter in die Verbandsversammlung. Jede weitere Vertreterin und jeder weitere Vertreter hat eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Diese werden von der Stadtvertretung aus ihrer Mitte nach den Vorschriften des § 40 der Gemeindeordnung für die Dauer ihrer Wahlzeit gewählt. Wählbar sind sowohl Mitglieder der Stadtvertretung als auch andere bürgerliche Mitglieder, die der Stadtvertretung angehören können müssen.
Die von den Verbandsmitgliedern in die Verbandsversammlung entsandten Vertreterinnen und Vertreter haben jeweils eine Stimme.
Für die Wahl gelten nach § 9 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) die Vorschriften des § 46 Abs. 1 und § 40 GO entsprechend.
Das Wahlverfahren ist mit dem der Ausschüsse entsprechend.
Auf Verlangen einer Fraktion erfolgt die Wahl durch Verhältniswahl.
Beschlussvorschlag:
Es werden folgende weitere Vertreterinnen und Vertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Alters- und Pflegeheim Barmstedt/Rantzau gewählt:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Es werden folgende weitere Stellvertreterinnen und Stellvertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Alters- und Pflegeheim Barmstedt/Rantzau gewählt:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Finanzielle Auswirkungen:- entfällt -
Anlage/n:
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76