Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-199
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Sachverhalt:
Die Bürgervorsteherin bzw. der Bürgervorsteher wird von dem ältesten Mitglied durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer bzw. seiner Obliegenheiten verpflichtet und in ihre bzw. seine Tätigkeit eingeführt gemäß § 33 Abs. 5 GO.
Die Einführung in die Tätigkeit hat zum Gegenstand, dass sie bzw. er über Rechte und Pflichten sowie die Arbeitsweise und Zuständigkeiten der Organe aufgeklärt wird.
Das älteste Mitglied verliest folgende Verpflichtung und nimmt die Verpflichtung der neu gewählten Bürgervorsteherin bzw. des neu gewählten Bürgervorstehers entgegen:
"Ich verpflichte Sie zur gewissenhaften Erfüllung Ihrer Obliegenheiten und führe Sie in Ihre Tätigkeit als Bürgervorsteher/in der Stadtvertretung Barmstedt ein."
Anlage/n:
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de