Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-198
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Sachverhalt:
Für die Wahl der Stellvertreterin bzw. des Stellvertreters der Bürgervorsteherin oder des Bürgervorstehers gelten dieselben Wahlverfahren wie bei der Wahl der Bürgervorsteherin bzw. des Bürgervorstehers.
Es wird also im Meiststimmenverfahren oder auf Antrag einer Fraktion gemäß § 33 Abs. 2 GO im Wege der Verhältniswahl gewählt.
Wurde von einer Fraktion die Wahl der Bürgervorsteherin oder des Bürgervorstehers im Wege der Verhältniswahl beantragt, so sind auch die Stellvertreter in diesem Verfahren zu wählen.
Stadtvertretung Barmstedt
Fraktionen | CDU | SPD | Grüne | BALL | FWB |
Sitze | 6 | 5 | 2 | 5 | 5 |
: 0,5 | 12,00 (1) | 10,00 (2)(3) | 4,00 | 10,00 (2)(3) | 10,00 (2)(3) |
: 1,5 | 4,00 | 3,33 | 1,33 | 3,33 | 3,33 |
: 2,5 | 2,40 | 2,00 | 0,80 | 2,00 | 2,00 |
: 3,5 | 1,71 | 1,43 | 0,57 | 1,43 | 1,43 |
Vorschlagsrecht für die 2. Stellvertreterin oder den 2. Stellvertreter der Bürgervorsteherin bzw. des Bürgervorstehers liegt bei den Fraktionen mit der nächsten Höchstzahl. In diesem Fall werden die Fraktionen den Zugriff erhalten, deren Vorschlag bei der Wahl der 1. Stellvertretung der Bürgervorsteherin bzw. des Bürgervorstehers nicht die Mehrheit gefunden haben. Wenn sich gleiche Höchstzahlen ergeben, dann sind alle Fraktionen vorschlagsberechtigt. Es gibt keine Losentscheidung.
Beschlussvorschlag:
Frau/Herr … wird als 2. Stellvertreterin/ 2. Stellvertreter der Bürgervorsteherin/des Bürgervorstehers gewählt.
Finanzielle Auswirkungen:
- entfällt -
Anlage/n:
Kontakt & Öffnungszeiten
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Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
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