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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-198  

Betreff: Wahl der/des 2. Stellvertreters/in der Bürgervorsteherin/des Bürgervorstehers
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Vähling, Stefanie
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
12.06.2018 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Für die Wahl der Stellvertreterin bzw. des Stellvertreters der Bürgervorsteherin oder des Bürgervorstehers gelten dieselben Wahlverfahren wie bei der Wahl der Bürgervorsteherin bzw. des Bürgervorstehers.

 

Es wird also im Meiststimmenverfahren oder auf Antrag einer Fraktion gemäß § 33 Abs. 2 GO im Wege der Verhältniswahl gewählt.

 

Wurde von einer Fraktion die Wahl der Bürgervorsteherin oder des Bürgervorstehers im Wege der Verhältniswahl beantragt, so sind auch die Stellvertreter in diesem Verfahren zu wählen.

 

Stadtvertretung Barmstedt

 

Fraktionen

CDU

SPD

Grüne

BALL

FWB

Sitze

 6

5

      2

      5

5

: 0,5

12,00 (1)

10,00 (2)(3)

4,00

10,00 (2)(3)

10,00 (2)(3)

: 1,5

4,00

3,33

1,33

3,33

3,33

: 2,5

2,40

2,00

0,80

2,00

2,00

: 3,5

1,71

1,43

0,57

1,43

1,43

 

Vorschlagsrecht für die 2. Stellvertreterin oder den 2. Stellvertreter der Bürgervorsteherin bzw. des Bürgervorstehers liegt bei den Fraktionen mit der nächsten Höchstzahl. In diesem Fall werden die Fraktionen den Zugriff erhalten, deren Vorschlag bei der Wahl der 1. Stellvertretung der Bürgervorsteherin bzw. des Bürgervorstehers nicht die Mehrheit gefunden haben. Wenn sich gleiche Höchstzahlen ergeben, dann sind alle Fraktionen vorschlagsberechtigt. Es gibt keine Losentscheidung.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Frau/Herr … wird als 2. Stellvertreterin/ 2. Stellvertreter der Bürgervorsteherin/des Bürgervorstehers gewählt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

- entfällt -

 

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Anlage/n:

 

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