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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-184  

Betreff: Wahl der/des Stellvertreters/in der/des Bürgermeisters/in im Amtsausschuss
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Vähling, Stefanie
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Osterhorn Entscheidung
19.06.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt:

Gemäß § 9 Amtsordnung (AO) besteht der Amtsausschuss aus den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden. Zu wählen sind daher nur die weiteren Amtsausschussmitglieder und ihre Stellvertreter. Die Zahl der zu Wählenden ergibt sich aus § 9 Abs. 1 AO. Aufgrund der Einwohnerzahl von Osterhorn wählt die Gemeinde nur eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters im Amtsausschuss.

 

Ohne besonderen Antrag erfolgt die Wahl im Meiststimmenverfahren nach § 24a AO i.V.m. § 40 Abs. 3 GO. Das En-bloc-Verfahren ist zulässig, wenn niemand widerspricht und setzt vorherige Ansprache voraus. Eine Fraktion kann auch das gebundene Vorschlagsrecht verlangen.

 

Wurde das gebundene Vorschlagsrecht verlangt, dann wird auf Vorschlag der Fraktion, die die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister stellt, gewählt. Die Stellvertretung nach § 52 GO wirkt hier nicht automatisch.

 

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Beschlussvorschlag:

Als Stellvertreterin / Stellvertreter der Bürgermeisterin / des Bürgermeister im Amtsausschuss wird Frau / Herr … gewählt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlage/n:

 

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