Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2009-266
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Sachverhalt:
Für die Europawahl am 07. Juni 2009 ist vom Amtsausschuss ein Briefwahlvorstand zu benennen, der gemeinsam für die amtsangehörigen Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn gebildet wird. Für den Wahlvorstand sind ein Wahlvorsteher als Vorsitzender, sein Stellvertreter und 3 bis 7 Beisitzer , also insgesamt 5-9 Mitglieder, zu benennen, die nach Möglichkeit in den Gemeinden des Amtsbereiches wahlberechtigt sein sollen (§ 6 Abs. 2 EuWO).
Die Geschäfte der Amtsverwaltung als Wahlbehörde gehören zu den (einfachen) Geschäften der laufenden Verwaltung und können daher von dem leitenden Verwaltungsbeamten nach Maßgabe der geltenden Gemeindeverfassungsgesetze wahrgenommen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Hörnerkirchen nimmt den Termin der Europawahl am 07. Juni 2009 zur Kenntnis.
Für den Briefwahlvorstand werden folgende Personen benannt:
Wahlvorsteher: Stellvertreter:
Beisitzer 1:
Beisitzer 2:
Beisitzer 3:
Beisitzer 4:
Beisitzer 5
Beisitzer 6:
Beisitzer 7:
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