Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-182  

Betreff: Wahl der/des Stellvertreters/in der/des Bürgermeisters/in im Amtsausschuss
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Vähling, Stefanie
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bokel Entscheidung
13.06.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Bokel (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Gemäß § 9 Amtsordnung (AO) besteht der Amtsausschuss aus den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden. Zu wählen sind daher nur die weiteren Amtsausschussmitglieder und ihre Stellvertreter. Die Zahl der zu Wählenden ergibt sich aus § 9 Abs. 1 AO. Aufgrund der Einwohnerzahl von Bokel wählt die Gemeinde nur eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters im Amtsausschuss.

 

Ohne besonderen Antrag erfolgt die Wahl im Meiststimmenverfahren nach § 24a Amtsordnung i.V.m. § 40 Abs. 3 GO. Das En-bloc-Verfahren ist zulässig, wenn niemand widerspricht und setzt vorherige Ansprache voraus. Eine Fraktion kann auch das gebundene Vorschlagsrecht verlangen.

 

Wurde das gebundene Vorschlagsrecht verlangt, dann wird auf Vorschlag der Fraktion, die die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister stellt, gewählt. Die Stellvertretung nach § 52 GO wirkt hier nicht automatisch.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Als Stellvertreterin / Stellvertreter der Bürgermeisterin / des Bürgermeister im Amtsausschuss wird Frau / Herr … gewählt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner