Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-176
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Sachverhalt:
Nach § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) hat die neue Gemeindevertretung nach Vorprüfung eines von ihr gewählten Ausschusses (Wahlprüfungsausschuss) über die Gültigkeit der Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 sowie über etwaige Einsprüche gegen das Wahlergebnis zu beschließen.
Der Wahlprüfungsausschuss ist gemäß § 66 Abs. 1 Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) von der Gemeindevertretung in ihrer ersten Sitzung zu wählen. Der Wahlprüfungsausschuss besteht aus 5 Mitgliedern.
Die wahlrechtlichen Vorschriften der Ausschüsse gelten entsprechend.
Beschlussvorschlag:
Folgende Personen werden für den Wahlprüfungsausschuss gewählt:
1:
2:
3:
4:
5:
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Kontakt & Öffnungszeiten
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Fax: 04123 681-260
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