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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-173  

Betreff: Wahl der Ausschussvorsitzenden und der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Vähling, Stefanie
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
14.06.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt:

Gemäß § 46 Abs. 5 GO wählt die Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung die Vorsitzenden und deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter der ständigen Ausschüsse. Die Wahl erfolgt nach der Wahl der Mitglieder der Ausschüsse, da die Ausschussvorsitzenden und die stellv. Vorsitzenden Mitglieder der Ausschüsse sein müssen. Eine gemeinsame Wahl der Vorsitzenden und Stellvertreter ist möglich, wenn keine Gemeindevertreterin oder kein Gemeindevertreter widerspricht.

 

Wählbar sind alle Mitglieder des jeweiligen Ausschusses und zwar sowohl Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter als auch bürgerliche Mitglieder. Nach § 46 Abs. 5 GO steht das Vorschlagsrecht den Fraktionen zu. Die Fraktionen können in der Reihenfolge ihrer Höchstzahlen entsprechend § 33 Abs. 2 GO bestimmen, für welchen Vorsitzenden ihnen das Vorschlagsrecht zusteht (Zugriffsverfahren), bei gleicher Höchstzahl entscheidet über die Reihenfolge das Los, welches die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung zieht. Für die Wahl gilt die relative Mehrheit nach § 39 Abs. 1 GO . Gewählt ist die vorgeschlagene Person, wenn auf sie mehr Ja- als Nein-Stimmen entfallen.

 

Für stellvertretende Vorsitzende gelten die Vorschriften entsprechend.

 

Die Besetzung der Positionen im En-bloc-Verfahren ist möglich, wenn alle Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter einverstanden sind.

 

 

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Beschlussvorschlag:
Die folgenden Wahlvorschläge wurden in einem En-Bloc-Verfahren zugestimmt:

 

a)      Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung

Als Vorsitzende / Vorsitzender wird Frau / Herr … von der Fraktion … vorgeschlagen. Als stellv. Vorsitzende / Vorsitzender wird Frau / Herr .. von der Fraktion … vorgeschlagen.

 

b)     Finanzausschuss

Als Vorsitzende / Vorsitzender wird Frau / Herr … von der Fraktion … vorgeschlagen. Als stellv. Vorsitzende / Vorsitzender wird Frau / Herr .. von der Fraktion … vorgeschlagen.

 

 

 

c)      Bau- und Wegeausschuss

Als Vorsitzende / Vorsitzender wird Frau / Herr … von der Fraktion … vorgeschlagen. Als stellv. Vorsitzende / Vorsitzender wird Frau / Herr .. von der Fraktion … vorgeschlagen.

 

 

d)     Umweltausschuss

Als Vorsitzende / Vorsitzender wird Frau / Herr … von der Fraktion … vorgeschlagen. Als stellv. Vorsitzende / Vorsitzender wird Frau / Herr .. von der Fraktion … vorgeschlagen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlage/n:

 

Stammbaum:
VO/2018-173   Wahl der Ausschussvorsitzenden und der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Hörnerkirchen
VO/2018-173-1   Wahl der Ausschussvorsitzenden und der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Hörnerkirchen

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