Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-152
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Sachverhalt:
Gemäß § 53 GO werden die Stellvertretenden von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister in öffentlicher Sitzung der Gemeindevertretung vereidigt und in ihr oder sein Amt eingeführt.
Die Stellvertretenden werden für die Dauer ihrer Wahlzeit gemäß § 52 a Abs. 2 GO zu Ehrenbeamtinnen oder zu Ehrenbeamten ernannt. Die Vereidigung erfolgt nach der Aushändigung der Ernennungsurkunde. Die Stellvertretenden müssen einen Diensteid mit folgendem Wortlaut leisten:
„Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflicht gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“
Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.
Anlage/n:
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