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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-146  

Betreff: Wahl der/des 1. Stellvertreters/in der/des Bürgermeisters/in
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Vähling, Stefanie
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
14.06.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Wahl der Stellvertreter leitet der Bürgermeister gemäß § 33 Abs. 1 Gemeindeordnung.

 

Die Wahl der Stellvertreter der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters ist ein geschlossener Wahlgang. Eine Verlegung der Wahl ist nicht möglich.

 

Die Wahl erfolgt immer im Meiststimmenverfahren nach § 40 Abs. 3 GO. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung zieht.

 

Der Gesetzgeber verlangt eine allgemeine Berücksichtigung der Fraktionsstärken.

Das kann nur dadurch erfolgen, dass durch das Verfahren Sainte-Laguë / Schepers (Teilung 0,5-1,5-2,5 usw.) fiktive Höchstzahlen ermittelt werden, wobei der Fraktion, die den Vorsitzenden stellt, die Höchstzahl gestrichen wird. Die erste Stellvertreterin oder der erste Stellvertreter muss also aus der Fraktion kommen, die nach Streichung des Vorsitzenden die erste Höchstzahl hat.

 

Vorschlagsberechtigt sind nicht die Fraktionen, sondern alle Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Frau / Herr … wird zur 1. stellv. Bürgermeisterin / zum 1. stellv. Bürgermeister der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen gewählt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlage/n:

 

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