Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-134
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Sachverhalt:
Die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung ist für die Dauer der Wahlzeit ehrenamtliche Bürgermeisterin oder ehrenamtlicher Bürgermeister
gemäß § 48 Abs. 1 GO.
Gemäß § 33 Abs. 1 GO wählt die Gemeindevertretung aus ihrer Mitte ihre Vorsitzende oder ihren Vorsitzenden. Die Wahl der oder des Vorsitzenden in der konstituierenden Sitzung leitet das älteste Mitglied der Gemeindevertretung.
Das Wahlverfahren ist geregelt im § 33 Abs. 3 i.V.m. § 52 GO.
Alle Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter sind vorschlagsberechtigt. Die Wahl bedarf der Mehrheit von mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Vertretung.
Gemäß § 40 Abs. 2 GO kann offen oder geheim abgestimmt werden.
Beschlussvorschlag:
Frau / Herr … wird zur / zum Vorsitzenden der Gemeindevertretung und zugleich zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister gewählt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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