Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-131
|
|
Sachverhalt:
Die Kommunalverfassung enthält eine Regelung zur Bildung von Fraktionen, die bereits in der ersten Sitzung der Gemeindevertretung Bedeutung hat. Gemäß § 32 a Gemeindeordnung (GO) können sich Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter durch Erklärung gegenüber der oder dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung zu einer Fraktion zusammenschließen. Gemäß § 32 a Abs. 1 GO beträgt die Mindestzahl der Mitglieder einer Fraktion zwei.
Fraktionen werden nicht kraft Gesetzes, sondern nur noch durch eine ausdrückliche Erklärung der einzelnen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter gebildet. Die Erklärungen über den Zusammenschluss zu einer Fraktion müssen zu Beginn der konstituierenden Sitzung gegenüber dem ältesten Mitglied, das die Wahl der oder des Vorsitzenden leitet, schriftlich abgegeben werden. Die Erklärung muss folgende Inhalte haben:
- die Namen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, die die Fraktion bilden
- den Namen der Fraktion
- den Namen der bzw. des Fraktionsvorsitzenden.
Die Erklärung muss von allen Fraktionsmitgliedern handschriftlich unterzeichnet sein.
Hierbei ist es unbedeutend, welcher Partei oder Wählergruppe die Mitglieder einer Fraktion angehören. Aber es ist rechtlich unzulässig, wenn rein formale Zusammenschlüsse, die ausschließlich zur Erlangung finanzieller Vorteile (z.B. Fraktionszuschüsse) oder einer stärkeren Rechtsposition für die Verfolgung der uneinheitlichen individuellen politischen Ziele (z.B. Verlangen nach Verhältniswahl bei der Besetzung von Ausschüssen), gebildet werden.
Anlage/n:
- Vordruck „Erklärung über die Bildung von Fraktionen und Benennung der Fraktionsvorsitzenden“ sowie wichtige Informationen über die Fraktionsarbeit
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Erklärung über die Bildung von Fraktionen und Benennung der Fraktionsvorsitzenden gem. § 32 a GO (109 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de