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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-112  

Betreff: Strukturdaten der Bevölkerungs- und Sozialleistungsentwicklung 2017
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Can, Deniz
Federführend:FB 301 Bürgerservice - Öffentliche Ordnung, Bürgerbüro   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Kenntnisnahme
10.04.2018 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

 

Entwicklung der Einwohnerstruktur

 

Die Einwohnerzahl steigt weiterhin an. Mit Datum vom 31.12.2017 hat die Stadt Barmstedt 10.343 Einwohner und somit im Jahr 2017 einen Zuwachs um 45 Einwohner. Wie bereits in den Vorjahren liegt dies jedoch nicht an der Geburten/Sterberate sondern zum Teil an den neu entstandenen Neubaugebieten. Die Entwicklung der Einwohnerzahl ist in der folgenden Grafik dargestellt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mit 85 Geburten und mit  149 Sterbefällen war im Jahre 2016  ein Einwohnerrückgang um 64 Personen zu verzeichnen. Im Jahr 2017 ist ein Einwohnerrückgang auf Grund der Sterbefälle um 58 Personen zu verzeichnen.

 

 

 

 

 

Im Jahre 2017 sind 662 Personen zugezogen. Der absolut größte Altersteil der Zuziehenden ist wie im Vorjahr im Alter zwischen 19 - 65 Jahren, d.h. im Abschnitt der Berufstätigen.

Die Grafik macht deutlich, dass 44 % der Zuzüge durch Menschen zwischen 19-35 Jahren und 20 % der Zuzüge durch Menschen zwischen 36-50 Jahren erfolgen.

 

 

Trotz leichtem Anstieg der Einwohnerzahlen haben sich keine signifikanten Änderungen in der Altersstruktur ergeben.

 

 

 

 

 

 

 

Folgend die Entwicklungsdaten der Kinderzahlen nach den verschiedenen Altersklassen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Zahl der in Barmstedt lebenden Ausländer hat sich mit 934 Personen in Hinblick auf die letzte Erhebung um 82 Personen erhöht. Die Anteile der Gruppen ist in der folgenden Grafik erkennbar.

 

 

Personen aus Afghanistan: 38, Albanien: 5, Armenien: 14, Bosnien und Herzegowina: 14, Griechenland: 24, Irak: 20, Italien: 26, Kosovo: 14, Kroatien: 37, Niederlande: 14, Österreich: 20, Polen: 117, Rumänien: 37, Russland: 9, Serbien: 17, Spanien: 34, Syrien: 131, Türkei: 171, sonstige: 192

 

 

Sozialdaten

 

Entwicklung der Arbeitslosigkeit nach SGB II / III

 

Die Arbeitslosenzahl verzeichnet mit 372 Personen im Jahre 2017 einen Anstieg um 11 Personen.

 

 

 

 

Entwicklung von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

 

 

Leistungen nach dem SGB II erhalten Arbeitslose und sog. „Aufstocker“ (Erwerbstätige deren Einkommen nicht für den Lebensunterhalt ausreicht) sowie Personen, die mit diesen Personen in Bedarfsgemeinschaft leben (Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, etc.). In den Bedarfsgemeinschaften leben 96 Kinder unter 6 Jahren, 106 Kinder zwischen 6 und 13 Jahren und 37 Kinder zwischen 14 und 17 Jahren.

 

 

 

Die Anzahl der Leistungsberechtigten Personen der Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch hat sich seit 2011 wie folgt entwickelt:

 

 

 

 

Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten Rentnerinnen und Rentner, sowie volljährige Personen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert im Sinne des Rentenrechtes sind, soweit sie Ihren täglichen Lebensunterhalt nicht selbständig bestreiten können.

 

 

 

 

Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten Personen, die keinen Anspruch auf Grundsicherung oder auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) haben und Ihren täglichen Lebensunterhalt nicht selbständig bestreiten können. Im Regelfall sind dies Peronen, die befristet voll erwerbsgemindert sind.

 

 

 

 

 

 

Bei den Heimfällen handelt es sich um pflegebedürftige Personen, die in Pflegeeinrichtungen leben und die Kosten für die Einrichtung nicht selbst aufbringen können. Diese Personen erhalten Unterstützung im Rahmen des Siebten Kapitels des SGB XII.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Asylbewerberzahlen der durch das Sozialamt der Stadt Barmstedt durchschnittlich betreuten Personen:

 

 

 

 

Seit Mitte der 1990er Jahre ging die Zahl der in Deutschland gestellten Asylanträge kontinuierlich zurück. 2016 erreichte die Anzahl der Asylanträge einen Höchststand: Zwischen Januar und Dezember 2016 zählte das BAMF 745.545 Erst- und Folgeanträge auf Asyl und damit mehr als im Vorjahr. 2015 hatten 476.649 Menschen in Deutschland Asyl beantragt. Zwischen Januar und Dezember 2017 nahm das Bundesamt insgesamt 222.683 Asylanträge entgegen.

Die o.g. Zahlen der Asylanträge spiegeln sich in der Grafik für 2017 wieder.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Zuständig ist der Hauptausschuss gem. § 1 a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:



 

 

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