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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-111  

Betreff: Jahresrechnung 2017; vorläufige Einschätzung des Ergebnis
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Maier, Wolfgang
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Kenntnisnahme
10.04.2018 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Jahresrechnung 2017 konnte aufgrund technischer Probleme nach wie vor noch nicht endgültig abgeschlossen werden.

 

Die unter diesen Umständen möglichen Vorarbeiten konnten erledigt werden, so dass eine Schätzung des Ergebnisses nach dem derzeitigen Stand vorgelegt wird.

 

Im Verwaltungshaushalt waren nach derzeitigem Stand bereinigte Soll – Einnahmen in Höhe von ca. 20.700.000 € zu verzeichnen, denen bereinigte Soll – Ausgaben in Höhe von ca. 23.800.000 € gegenüber stehen. Das kumulierte Defizit liegt damit bei ca. 3.100.000 €. Gegenüber einem geplanten Defizit von 4.957.000 bedeutet das einen erheblich besseren Verlauf des Haushaltsjahres als geplant (ca. 1.800.000 €). Andererseits nimmt das kumulierte Defizit erstmals nach zwei Jahren wieder zu (ca. 300.000).

 

Der Vermögenshaushalt wird nach derzeitigem Stand mit einem Volumen von jeweils ca. 6.200.000 € abschließen und wird ausgeglichen sein bzw. eine Zuführung zu Rücklage in Höhe von 410.000 € beinhalten, die einen Überschuss darstellt.

 

Die deutliche Verbesserung des Ergebnisses im Verwaltungshaushalt beruht hauptsächlich auf den konjunkturell bedingt sehr guten Steuereinnahmen. Diese brachten der Stadt netto ca. 1.000.000 € an Mehreinnahmen. Die Minderausgaben, die ebenfalls zum besseren Ergebnis geführt haben, fielen in unterschiedlichen Bereichen an.

 

Trotz dieser erheblichen Ergebnisverbesserung im Vergleich zur Planung konnte erstmals seit zwei Jahren kein Haushaltsausgleich erzielt werden.

 

Der Überschuss im Vermögenshaushalt beruht im Wesentlichen darauf, dass Maßnahmen aus unterschiedlichen Gründen ins nächste Jahr verschoben werden mussten. Nur ein geringer Teil ist auf echte Mehreinnahmen zurückzuführen, wie z.B. aus nicht geplanten Grundstücksverkäufen.

 

Sobald die Jahresrechnung abgeschlossen werden kann, wird ein detaillierter Bericht erfolgen. Ein Antrag auf Bewilligung einer Fehlbetragszuweisung wurde zur Fristwahrung gestellt und ist auch beim Innenministerium bereits eingegangen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendlichenvertretung ist jedoch nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 1a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt der Hauptausschuss.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:



 

 

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