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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-108  

Betreff: Kosten für erforderliche Maßnahmen nach der Brandschutzbegehung im Heimatmuseum
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Dorsch, Renate
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Entscheidung
10.04.2018 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
03.07.2018 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Das Heimatmuseum ist seit November 2017 für Besucher geschlossen. Es wird angestrebt, das Museum bis zur vollständigen Sanierung des Gebäudes für Schulklassen und Museumsbesucher am Wochenende wieder zu eröffnen. Die Begehungen mit einem Statiker und einem Sachverständigen für Brandschutz haben Sofortmaßnahmen ausgelöst; diese Maßnahmen wurden bereits durchgeführt.  Ergänzend werden für folgende Maßnahmen für die Wiedereröffnung Kosten in voraussichtlich folgender Höhe ausgelöst:

 

Abschnitt 1.

Sofortmaßnahmen

[ Euro ] ca.

Statiker

Gutachten

440,-

Zimmerer

Absicherung der Stützen/ Diele

250,-

Architekt SV Brandschutz

Brandschutzprotokoll

350,-

Fachbetrieb Brandschutz

Austausch u. Ergänzen der Feuerlöscher

660,-

 

Abschnitt 1

1.700,-

Abschnitt 2. Maßnahmen

Wiedereröffnung

 

Bauhof

Bauliche Trennung Heizung

300,-

Elektriker

Einbau FI-Schalter

800,-

Elektriker

Kennzeichg. Hauptfluchtweg

600,-

Fachbetrieb Brandschutz

Einbau Brandmeldeanlage

4800,-

Fachbetrieb Brandschutz

Schulung der Ehrenamtlichen im Brandschutz/ 1 Termin

850,-

 

Sonstiges / Entsorgung Müll etc.

500,-

 

Abschnitt 2

7.850,-

 

Gesamt Abschnitt 1 + 2

9.550,-

 

 

Die Mittelbereitstellung erfolgt als Überplanmäßige Ausgabe; im Falle eines Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2018 werden diese dort berücksichtigt.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 1a Nr. 6 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgendes Gremium: Hauptausschuss.

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Überplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die baulichen u. sonstigen Sofortmaßnahmen und Maßnahmen zur Wiedereröffnung des Heimatmuseums in Höhe von € 10.000,- wird zugestimmt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

s. Sachverhalt 

 

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Anlage/n:


2018_Protokoll der Begehung mit Statiker Bürkner

2018_Protokoll der Begehung mit SV Brandschutz Gerwing

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2018_Heimatmuseum-Brandschutzbegehung Gerwing (296 KB)      
Anlage 2 2 2018-Heimatmuseum-Statiker Bürkner (2024 KB)      

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