Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-101
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Sachverhalt:
Der Bauauschuss hat in seiner letzten Sitzung am 05.03.2018 eine Empfehlung für die anstehende Namensgebung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 72b ausgesprochen .
Die SPD hat auf Grundlage der entsprechenden Beschlusslage das Vorschlagsrecht zur Benennung der Straßenfläche.
Der Vorschlag der SPD-Fraktion lautet „Geschwister-Scholl-Straße“. Der Vorschlag wurde
in der o.g. Sitzung des Bauausschusses gebilligt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Ein spezielles
Anhörungsverfahren ist nicht vorgesehen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1e der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Bauausschuss
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung.
Beschlussvorschlag:
Die Erschließungsanlage im B-Plan Bereich Nr. 72 b „Düsterlohe“ erhält den Straßennamen „Geschwister-Scholl-Straße“
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
Kontakt & Öffnungszeiten
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Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
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