Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-092
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Sachverhalt:
Es wird der als Anhang beigefügte Jahresabschluss zum 31.12.2017 nebst Anlagen zur Prüfung und zum nachfolgenden Beschluss vorgelegt.
Der Jahresabschluss 2017 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 177.910,65 EUR ab. Seit der Änderung des § 25 (3) GemHVO-Doppik vom 10.06.2016 darf die Ergebnisrücklage höchstens 33 % und soll mindestens 10 % der Allgemeinen Rücklage betragen. Soweit der Anteil der allgemeinen Rücklage der Bilanzsumme mindestens 30 % beträgt, kann die Ergebnisrücklage mehr als 33 % der Allgemeinen Rücklage betragen. Die Ergebnisrücklage entsteht durch Jahresüberschüsse und vermindert sich um Jahresfehlbeträge.
Seitens der Verwaltung wird empfohlen, den Jahresüberschuss der Ergebnisrücklage und der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Durch die Zuführung erfolgt ein Anstieg der Ergebnisrücklage auf 671.131,04 EUR. Dies sind 33,00 % der Allgemeinen Rücklage. Die Allgemeine Rücklage erhöht sich auf 2.033.730,42 EUR. Die in § 25 (3) GemHVO-Doppik geforderte Höchstgrenze von 33 % der Allgemeinen Rücklage wird somit nicht überschritten.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten
Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung des Amtes Hörnerkirchen folgender Ausschuss: Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung.
Abschließend zuständig ist der Amtsausschuss gem. § 28 GO.
Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung empfiehlt dem Amtsausschuss folgenden Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 des Amtes Hörnerkirchen wird beschlossen. Der Jahresüberschuss in Höhe von 177.910,65 EUR wird die Ergebnisrücklage um 60.979,28 EUR und die Allgemeine Rücklage um 116.931,37 EUR erhöhen.
Finanzielle Auswirkungen:
s. Anlage
Anlage/n:
- Jahresabschluss des Amtes Hörnerkirchen zum 31.12.2017 inkl. Anlagen
- Lagebericht für das Haushaltsjahr 2017
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Anlagen: | |||||
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1 | Jahresabschluss Amt Hörnerkirchen 2017 inkl. Anlagen (1710 KB) | |||
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2 | Lagebericht zum 31.12.2017 (389 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76