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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-078  

Betreff: Bestätigung der Wahl des Wehrführers und des stellvertretenden Wehrführers/Ernennung und Vereidigung
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Fröhlich, Jan
Federführend:FB 301 Bürgerservice - Öffentliche Ordnung, Bürgerbüro   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bokel Entscheidung
15.03.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Bokel (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Bokel hat auf ihrer Jahreshauptversammlung am 29.01.2018 erneut Herrn Volker Kunrath zum Wehrführer und Herrn Thorsten Huckfeldt zum stellvertretenden Wehrführer gewählt.

Nach § 11 Absatz 3 Brandschutzgesetz (BrSchG) bedarf die Wahl des Wehrführers sowie des Stellvertreters der Zustimmung des Trägers der Feuerwehr, also der Gemeindevertretung der Gemeinde Bokel. Der Kreis Pinneberg ist als Aufsichtsbehörde über die Zustimmung anschließend zu informieren.

 

Die Überreichung der Ernennungsurkunden und die Vereidigungen des neu gewählten Wehrführers und des stellvertretenden Wehrführers erfolgt nach Zustimmung der Gemeindevertretung durch den Bürgermeister.

 

Bei der Vereidigung wird Herrn Kunrath und Herrn Huckfeldt jeweils die Eidesformel vom Bürgermeister vorgelesen und diese wiederholen dann die Eidesformel unter Erhebung der rechten Hand.

 

Eidesformel:

„Ich schwöre, Verfassung und Gesetze zu beachten und meine Amtspflichten treu und gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“

Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. H

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bokel stimmt der Wahl von Herrn Volker Kunrath zum Wehrführer und der Wahl von Herrn Thorsten Huckfeldt zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Bokel zu.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlage/n:

 

 

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