Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-070
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Sachverhalt: Für die Kommunalwahl am 06.05.2018 ist von der Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn ein Wahlvorstand zu benennen. Die Gemeinde Westerhorn bildet gemäß § 9 Absatz 1 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz einen Wahlbezirk. Für den Wahlvorstand sind gemäß § 14 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz in Verbindung mit § 3 Gemeinde- und Kreiswahlordnung eine/n Wahlvorsteher/in, eine/n stellv. Wahlvorsteher/in und zugleich Beisitzer/in, eine/n Schriftführer/in und zugleich Beisitzer/in, stellv. Schriftführer und zugleich Beisitzer/in, sowie 2-6 weitere Beisitzer zu benennen.
Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn nimmt den Termin der Kommunalwahl am 06.05.2018 zur Kenntnis.
Für den Wahlvorstand werden folgende Personen benannt:
Wahlvorsteher/-in:
Stellv. Wahlvorsteher/-in / Beisitzer/in:
Schriftführer /-in / Beisitzer:
Stellv. Schriftführer/-in / Beisitzer:
Beisitzer/-in:
Beisitzer/-in:
Beisitzer/-in:
Beisitzer/-in:
Beisitzer/-in:
Beisitzer/-in:
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
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