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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-070  

Betreff: Bestellung eines Wahlvorstandes für die Kommunalwahl am 06.05.2018
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Fröhlich, Jan
Federführend:FB 301 Bürgerservice - Öffentliche Ordnung, Bürgerbüro   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
14.03.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt: Für die Kommunalwahl am 06.05.2018 ist von der Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn ein Wahlvorstand zu benennen. Die Gemeinde Westerhorn bildet gemäß § 9 Absatz 1 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz einen Wahlbezirk. Für den Wahlvorstand sind gemäß § 14 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz in Verbindung mit § 3 Gemeinde- und Kreiswahlordnung eine/n Wahlvorsteher/in, eine/n stellv. Wahlvorsteher/in und zugleich Beisitzer/in, eine/n Schriftführer/in und zugleich Beisitzer/in, stellv. Schriftführer und zugleich Beisitzer/in, sowie 2-6 weitere Beisitzer zu benennen.

 

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Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn nimmt den Termin der Kommunalwahl am 06.05.2018 zur Kenntnis.

Für den Wahlvorstand werden folgende Personen benannt:

 

Wahlvorsteher/-in:

Stellv. Wahlvorsteher/-in / Beisitzer/in:

Schriftführer /-in / Beisitzer:

Stellv. Schriftführer/-in / Beisitzer:

Beisitzer/-in:

Beisitzer/-in:

Beisitzer/-in:

Beisitzer/-in:

Beisitzer/-in:

Beisitzer/-in:

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlage/n:

 

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