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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-063  

Betreff: Erstellung eines Baumkataster
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wappler, Bärbel
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Entscheidung
13.03.2018 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Es wurde eine Preisumfrage für die Erstellung eines Baumkatasters durchgeführt.

Das Ergebnis ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nichtöffentlich.
 

Gemäß  Umweltausschuss vom 30.11.2018 wurden nunmehr neben dem bereits bestehenden Angebot weitere Angebote eingeholt.
Die genaue Anzahl der zu erfassenden Bäume kann nur geschätzt werden. Es ist von einer Erfassung über 2-3 Jahre auszugehen. Insofern wird davon ausgegangen, dass sich die Kosten für die Erfassung auf 3 Jahre mit jeweils 30.000 € ( insgesamt 90.000 €) belaufen werden.
 

Das Angebot des Zweibietenden macht eine Differenz von fast 50% zum Erstbietenden aus.

Da zum jetzigen Zeitpunkt die genaue Anzahl der Bäume nur geschätzt werden kann, wäre auch hier noch mit deutlichen Mehrkosten durch die einmalige Erfassung pro Jahr zu rechnen.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass für eine erfolgreiche Abwehr von Regressansprüchen aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten ein gerichtsfester Nachweis für eine regelmäßige Überprüfung des Baumbestandes notwendig ist. Die gängige Rechtsprechung hat sich in der nahen Vergangenheit auf die Notwendigkeit des Führens eines Baumkatasters festgelegt. Sollte ein solches Baumkataster nicht angelegt sein, wird eine Abwehr von Ersatzansprüchen in anhängigen Rechtsverfahren regelmäßig nicht möglich sein, was zu einem Verlust des Versicherungsschutzes führen kann. Des Weiteren sind die Konsequenzen für evtl. strafrechtliche Verfahren zu beachten.

Es wird auf die Ausführungen des KSA hingewiesen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 1a Abs. 1 Nr. 13 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt, die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 30.000 € in das Jahr 2018 für die Erstellung eines Baumkatasters freizugeben. Der Auftrag ist dem günstigsten Bieter zu erteilen Für die Folgejahre 2019 und 2020 sind jeweils 30.000 € pro Jahr für die Fortführung bzw. Abschluss des Baumkatasters zur Verfügung zu stellen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Bei der Haushaltsstelle 5800-9351 stehen Haushaltsmittel von 30.000 € zur Verfügung.
Für 2018 und 2019 sind die Verpflichtungsermächtigungen von jeweils 30.000 € noch aufzunehmen.
 

 

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Anlage/n:

Vergabevermerk vom 21.02.2018.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 2 KSA - Baumkataster (185 KB)      

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