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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-060  

Betreff: Berichtswesen - Personalbericht 2017
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Kruse, Heike
Federführend:FB I. Innerer Service, Zentrale Dienste und Personal   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Kenntnisnahme
13.03.2018 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Allgemeines

Nach den Grundsätzen für das Berichtswesen in der Stadt Barmstedt vom 12.12.2017 ist dem Hauptausschuss ein Bericht zur Personalentwicklung und zur Personalplanung vorzulegen. Der Bericht hat allgemeine und grundsätzliche Aussagen zum Inhalt. Es soll über die Anzahl der Stellen, die Altersstruktur der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Personalplanung und -entwicklung berichtet werden. Dieser Bericht wurde zum Stichtag 31.12.2017 erstellt.

 

 

Verwaltungsgemeinschaft Stadt Barmstedt / Amt Hörnerkirchen

Am 01. Januar 2008 ist die Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Stadt Barmstedt und dem Amt Hörnerkirchen wirksam geworden. Das Amt Hörnerkirchen leistet einen Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 22 % der Personalausgaben für die Kernverwaltung. Damit sind auch die Sachkosten abgegolten. Der Vertrag über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft wurde in 2016 für weitere 10 Jahre für die Zeit vom 1.1.2018 bis 31.12.2027 verlängert

 

Die Mitarbeiter des Bauhofes des Amtes wurden zum 1.1.2010 in den Barmstedter Bauhof integriert. Die Bauhofkosten werden gesondert nach Leistung abgerechnet.

Die Mitarbeiter/innen der Einrichtungen des Amtes und der Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen werden weiterhin im Amtshaushalt bzw. in den Gemeindehaushalten geführt und sind demzufolge in den anliegenden Übersichten nicht enthalten.

 

 

Kooperation mit dem Amt Rantzau

Mit dem Amt Rantzau wurde ein Kooperationsvertrag geschlossen, mit dem die Zusammenarbeit in den Bereichen Grundsicherung, Wohngeld, Soziales, Renten, Standesamt und Tourismus vereinbart wurde. Seit 1.4.16 erfolgt zudem eine Zusammenarbeit im Bereich der Vollstreckung.

 

Anzahl der Stellen und der Mitarbeiter/innen (Entwicklung 2008 – 2017

siehe Anlage 1

 

Gemäß Stellenplan belief sich die Anzahl der Stellen im Haushaltsjahr 2017 in der Kernverwaltung des Rathauses auf 49,27 Stellen. Zum Stichtag 30. Juni 2017 waren insgesamt 45,75 Stellen besetzt. 

An das Jobcenter Kreis Pinneberg (vormals ARGE) sind unverändert 2 unbefristet beschäftigte Mitarbeiterinnen abgeordnet.

 

Mit dem Beitritt der Stadt Barmstedt zum IT-Zweckverband „kommunit“ zum 01. Januar 2015 wurde eine Mitarbeiterin zunächst im Umfang einer 0,34-Stelle, später vollständig zum Zweckverband abgeordnet. Die Mitarbeiterin wurde zum 1.7.2017 in den Dienst des Zweckverbandes übernommen. Die Stelle wurde mit einem Umfang von 0,5 ab 1.10.17 wiederbesetzt, um den gestiegenen Anforderungen im Bereich IT (Dokumentenmanagement, EDV der Einrichtungen insbesondere der Schulen, usw.) gerecht zu werden.

 

In den Einrichtungen waren im Jahr 2017 insgesamt 39,88 Stellen vorhanden, davon waren zum Stichtag 30.6.17 39,22 Stellen besetzt.

 

Darüber hinaus werden  zwei Personen geringfügig beschäftigt (Humburg-Haus).

 

Dazu kommen die ehrenamtliche Tätigen (Gleichstellungsbeauftragte, Wehrführer, Behindertenbeauftragte, Migrationsbeauftragte, Archiv).

 

Altersstruktur der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am 31. Dezember 2017

 

Die Altersstruktur zeigt sowohl in der Kernverwaltung als auch in den Einrichtungen eine hohe Anzahl heute 50-60-jähriger Mitarbeiter/innen. Die Anzahl der jüngeren Personen ist erheblich geringer. Es müssen dringend Maßnahmen ergriffen werden um die Nachwuchskräfte zu halten und für neue Mitarbeiter/innen interessant zu sein. Hier ist ein mittelfristiges Konzept zu erarbeiten, um einem späteren Fachkräftemangel vorzubeugen.

 

 

 

Personalausgaben (Entwicklung 2008 – 2017)

 

Die Entwicklung der Anzahl der Stellen, der Personalausgaben und der Kostenerstattungen sind der als Anlage  beigefügten Übersicht zu entnehmen.

 

Grundsätzlich ist es auch weiterhin erforderlich, Aufgabenkritik zu betreiben und die vorliegenden Stellenbeschreibungen zu aktualisieren, den geänderten Aufgabenstellungen anzupassen und damit aussagefähiger in Bezug auf die Personalbemessung für die einzelnen Aufgaben zu machen.

 

 

 

Krankheitsquote

Die Anzahl der durch Krankheit ausgefallenen Arbeitstage ist in der Anlage aufgeführt.

 

Altersteilzeit

Altersteilzeitarbeitsverträge wurden mit insgesamt 11 Mitarbeiter/innen abgeschlossen; davon waren bis Ende 2017 8 abgeschlossen. Zwei Bedienstete beenden die Freistellungsphase in 2018, ein Beamter im Juli 2020.

Nach § 19 Abs. 4 Nr. 6 GemHVO ist eine Altersteilzeitrücklage als Pflichtrücklage zu bilden. In dieser Sonderrücklage werden Mittel für die Gehaltszahlungen während der Freistellungsphase angesammelt. Die Rücklage wird bis zur Abwicklung aller Altersteilzeitfälle im Jahr 2020 aufgelöst. 

 

Personalentwicklung

 

Personalentwicklungskonzept

In der Sitzung am 18.7.2017 hat die Stadtvertretung dem vorgelegten Personalentwicklungskonzept zugestimmt. Von den zur Verfügung gestellten Mitteln wurden in 2017 für Maßnahmen der Teamentwicklung (Workshops) rd. 5.200 Euro verwandt. Die Durchführung weiterer Team-Tage und Workshops ist vorgesehen.

 

Anteil der Frauen in Führungspositionen

Führungspositionen in der Verwaltung werden ausgeübt von der Bürgermeisterin, vier Fachbereichsleiterinnen/Fachbereichsleitern in der oberen Ebene sowie drei Sachgebietsleiter/innen in der mittleren Ebene. Von den insgesamt 8 Stellen sind 2 Stellen mit Frauen besetzt. Ein Frauenförderplan wurde in 2017 erstellt.

 

Leistungsorientierte Bezahlung (LOB)

Die Dienstvereinbarung zur LOB wurde zwischen der Dienststellenleitung und dem Personalrat neu geschlossen. Das Verfahren wurde erheblich vereinfacht.

 

Arbeitszeitregelungen

Die Dienstvereinbarung über die Flexibilisierung der Arbeitszeit wurde  in 2015 überarbeitet und zum 1.1.16 neu  gefasst. Die Regelungen haben sich bewährt; die Erfassung von Arbeitszeiten, Urlaub und Krankheit erfolgt für den Bereich der Verwaltung seit April 16 ausschließlich digital. Ziel ist es, auch die Verwaltung des Urlaubs und der Krankheitszeiten der Mitarbeiter/innen in den Einrichtungen digital zu verwalten.

 

Aus- und Fortbildung

In der Verwaltung der Stadt Barmstedt werden zurzeit 5 Auszubildende ausgebildet. Darüber hinaus werden regelmäßig auch Berufspraktika für Schüler/innen durchgeführt.

 

In 2017 wurden ein Mitarbeiter zum II. Angestelltenlehrgang zugelassen, der über den Jahreswechsel 2017/18 hinaus läuft.

Damit wurde den in den letzten Jahren für ausgeschiedene Kräfte nachgerückten Nachwuchskräften eine entsprechende notwendige Weiterbildung gewährt. Die Ausfallzeiten wurden durch vorhandenes Personal und eine Springkraft aufgefangen. Im Hinblick auf die Altersstruktur ist einer weiteren Förderung ein hoher Stellenwert beizumessen.

 

Betriebliche Wiedereingliederung

In 2015 wurde eine Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Wiedereingliederungsmanagement (BEM) abgeschlossen und in einigen Fällen erfolgreich durchgeführt.

 

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Es wurde ein Betriebliches Gesundheitsmanagement eingeführt. Ziel ist durch Aktionen und Förderung sportlicher Aktivitäten das Gesundheitsbewusstsein der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern und langfristig zur Gesunderhalten und damit zum Erhalt der Arbeitskraft beizutragen. Die Maßnahmen werden gut angenommen; eine stetige Weiterentwicklung wird angestrebt.

 

Gesetzlicher Arbeitsschutz

Auch dieser Bereich wird seit 2015 neu aufgebaut. Fehlende Gefährdungsanalysen von Arbeitsplätzen und die vorgeschriebenen arbeitsschutzrechtlichen Untersuchungen werden derzeit neu strukturiert. Es wurden Schulungen der Führungskräfte durchgeführt. Schulungen für Sicherheitsbeauftragte erfolgen in 2018. Die laufenden Arbeitsschutzmaßnahmen (Impfungen, Untersuchungen, Unterweisungen) erfolgen regelmäßig. Die Zahl der Ersthelfer und deren jährliche Schulungen entspricht den Vorgaben.

 

 

Beschäftigung von Schwerbehinderten

Das SGB IX verpflichtet alle Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen, auf wenigstens 5 % der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Der mit schwerbehinderten Menschen besetzte Anteil belief sich auf Eine Schwerbehindertenabgabe war wegen Erfüllung der Mindestquote von 5 % deshalb nicht zu zahlen.   .

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis vom Personalbericht für 2017.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

Entwicklung der Stellen und Personalkosten 2008-2017

Grafische Aufbereitung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bericht 2017 - Entwicklung Personalausgaben (45 KB)      
Anlage 2 2 Personalbericht 2017 (342 KB) PDF-Dokument (637 KB)    
Anlage 3 3 Organigramm 1-3-18 gesamt anonym (52 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

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