Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2017-086-2
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Sachverhalt:
In der Sitzung des Umweltausschusses am 28.02.2018 wird der Ausschussvorsitzende einen Sachstandsbericht geben.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 4 Abs. 1d der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Umweltausschuss.
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Anlage/n:
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