Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-053
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Sachverhalt:
Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, die über 50 € hinausgehen, erstellt der Amtsvorsteher gemäß § 76 Abs. 4 Gemeindeordnung i.V.m. § 18 Amtsordnung jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendung und die Zuwendungszwecke anzugeben sind.
Insgesamt war ein Spendenaufkommen in Höhe von 8.886,43 € zu verzeichnen. Davon flossen 5.885,00 € aus Geldspenden und 3.001,43 € aus Sachspenden zu. Das Spendenaufkommen 2017 war damit um 8.886,43 € höher als 2016 (0,00 €).
Ein Betrag in Höhe von 8.781,43 € konnte aus dem berichtspflichtigen Spendenaufkommen von 50 € oder mehr gewonnen werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Beschlussvorschlag:
Die durch den Amtsvorsteher angenommen Spenden im Jahr 2017 gemäß anliegender Spendenliste sind zur Kenntnis genommen und nachtäglich genehmigt.
Finanzielle Auswirkungen:
s. Anlage
Anlage/n:
Spendenliste 2017
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Anlagen: | |||||
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1 | Spendenliste 2017 Amt (133 KB) |
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