Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-052
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Sachverhalt:
Dem Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung wird der als Anhang beigefügte Jahresabschluss zum 31.12.2016 nebst Anlagen zur Prüfung vorgelegt.
Der Jahresabschluss 2015 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 107.264,69 EUR ab. Gemäß § 25 (3) GemHVO-Doppik darf die Ergebnisrücklage höchstens 33 % und soll mindestens 10 % der Allgemeinen Rücklage betragen. Die Ergebnisrücklage entsteht durch Jahresüberschüsse und vermindert sich um Jahresfehlbeträge.
Die Verwaltung empfiehlt die Ergebnisrücklage auf 33 % der Allgemeinen Rücklage aufzustocken, um mögliche Jahresfehlbeträge in Folgejahren ausgleichen zu können. Der Bestand der Allgemeinen Rücklage wird sich daher um 77.334,24 EUR auf 119.210,15 EUR und die Ergebnisrücklage wird sich um 29.930,45 EUR auf insgesamt 39.339,35 EUR (33 %) erhöhen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Osterhorn folgender Ausschuss: Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung.
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung schlägt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss vor:
Beschlussvorschlag:
Der Jahresabschluss der Gemeinde Osterhorn zum Bilanzstichtag 31.12.2016 wird beschlossen. Der Jahresüberschuss in Höhe von 107.264,69 EUR wird der Ergebnisrücklage in Höhe von 29.930,45 EUR und der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 77.334,24 EUR zugeführt.
Finanzielle Auswirkungen:
s. Anlagen
Anlage/n:
- Jahresabschluss der Gemeinde Osterhorn zum 31.12.2016 inkl. Anlangen
- Lagebericht der Gemeinde Osterhorn
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Anlagen: | |||||
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1 | 1 - Jahresabschluss der Gemeinde Osterhorn zum 31.12.2016 inkl. Anlangen (1500 KB) | |||
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2 | 2 - Lagebericht zum 31.12.2016 (473 KB) |
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