Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-047
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Sachverhalt:
Gemäß § 76 Abs. 4 kann die Gemeindevertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen auf den Bürgermeister übertragen. Der Bürgermeister der Gemeinde Brande- Hörnerkirchen entscheidet gemäß § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen über Annahme von Schenkungen, Spenden und Erbschaften bis zu einem Wert von 25.000 €.
Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, die über 50 € hinausgehen, erstellt der Bürgermeister jährlich ein Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendung und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und leitet diesen der Gemeindevertretung zur nachträglichen Genehmigung zu gemäß § 76 Abs. 4 Gemeindeordnung i.V.m. § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen.
Insgesamt war ein Spendenaufkommen in Höhe von 2.514,42 € zu verzeichnen. Davon flossen 250,00 € aus Geldspenden und 2.264,42 € aus Sachspenden zu. Das Spendenaufkommen 2017 war damit um 714,42 € höher als 2016 (1.800,00 €).
Ein Betrag in Höhe von 2.514,42 € konnte aus dem berichtspflichtigen Spendenaufkommen von 50 € oder mehr gewonnen werden.
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Beschlussvorschlag:
Die durch den Bürgermeister angenommen Spenden im Jahr 2017 gemäß anliegender Spendenliste sind zur Kenntnis genommen und nachträglich genehmigt.
Finanzielle Auswirkungen:
s. Anlage
Anlage/n:
- Spendenliste 2017
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Anlagen: | |||||
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1 | Spendenliste 2017 Westerhorn (113 KB) |
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76