Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-046
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Sachverhalt:
Gemäß § 76 Abs. 4 kann die Gemeindevertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen auf den Bürgermeister übertragen. Der Bürgermeister der Gemeinde Osterhorn entscheidet gemäß § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Osterhorn über Annahme von Schenkungen, Spenden und Erbschaften bis zu einem Wert von 25.000 €.
Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, die über 50 € hinausgehen, erstellt der Bürgermeister jährlich ein Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendung und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und leitet diesen der Gemeindevertretung zur nachträglichen Genehmigung zu gemäß § 76 Abs. 4 Gemeindeordnung i.V.m. § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Osterhorn.
Insgesamt war ein Spendenaufkommen in Höhe von 1.950,00 € zu verzeichnen. Das gesamte Spendenaufkommen floss aus Geldspenden zu, Sachspenden waren keine zu verzeichnen. Das Spendenaufkommen 2017 war damit um 770,00 € höher als 2016 (1.180,00 €).
Ein Betrag in Höhe von 1.925,00 € konnte aus dem berichtspflichtigen Spendenaufkommen von 50 € oder mehr gewonnen werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Beschlussvorschlag:
Die durch den Bürgermeister angenommen Spenden im Jahr 2017 gemäß anliegender Spendenliste sind zur Kenntnis genommen und nachträglich genehmigt.
Finanzielle Auswirkungen:
s. Anlage
Anlage/n:
- Spendenliste 2017
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Spendenliste 2017 Osterhorn (124 KB) |
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